Etappen-Sieg für Lehman-Anleger vor Amtsgericht Leipzig
Jan 1. Dezember 2008
Siehe den Bericht von Focus hier. Diese Passage aus dem Urteil zeugt mal von gesundem Menschenverstand:
Auch der Wunsch nach einem möglichst hohen Zinssatz ist nach Ansicht des Richters weder verwerflich, noch ein Indiz für das Vorliegen eines risikobewussten Anlegers. Wird die Anlage als sicher dem Anleger vorgestellt, so kann er dem Berater prinzipiell vertrauen. Dieses Vertrauen in den Berater wird grundsätzlich durch das Gesetz geschützt.
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