Stellungnahme DZ-Bank: Überweisungen ZU Kaupthing
Jan 26. März 2009
Ich habe gestern folgende Anfrage an die DZ-Bank gestellt:
Sehr geehrter Herr Buthmann,
wir haben schon lange nichts mehr voneinander gehört. Wie geht es Ihnen?
Ich habe meiner Hausbank obiges Anschreiben geschickt.
Beigefügt auch die Antwort. Was sagen Sie dazu? Gerne können wir auch zu diesem Thema telefonieren. Meine Bank sagt ganz klar: wenden sie sich an die DZ-Bank, was ich hiermit getan habe.
Hat sich mittlerweile etwas bzgl. dem Schreiben aus Island getan? Gibt es neue Informationen?
Wann kann ich mit der Rücküberweisung meiner 90€ bzw. der ca. 1,6 Millionen € an alle betroffenen Kunden rechnen?
Freundliche Grüße
Dirk Schwarz
folgende Anlagen:
Anschreiben an meine Bank
Antwort von meiner Bank
Sehr geehrter Herr Schwarz,
in der Tat verbucht die DZ BANK AG Überweisungsbeträge die für Kunden bei der Kaupthing Bank bestimmt sind, auf einem Zwischenkonto. Da die Kaupthing Bank gegen uns einen Anspruch auf Gutschrift hat, können wir die Rücküberweisung an die Auftraggeber nur mit Zustimmung des Resolution Committees in Island vornehmen. Vor einigen Tagen hat uns eine Zustimmungserklärung des Committees erreicht, die nur von einer Person unterschrieben war. Dies reicht nach Auskunft unserer Rechtsanwälte jedoch nicht aus. Wir haben deshalb die Erklärung wieder nach Reykjavik geschickt und um rechtsverbindliche Unterzeichnung gebeten. Wann uns diese erreicht und wir die Rücküberweisungen vornehmen können, kann ich beim besten Willen nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen/Kind regards
DZ BANK AG
Anmerkung Dirk: Tja – und wieder schiebt der Eine zum Anderen.
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Da es ja offenbar anders nicht funktioniert: Frag den DZ Heini, wieviele Untschriften seine Anwälte brauchen, dann Info weiterleiten an die Isländer (sonst reicht beim nächstenmal die 2. Unterschrift auch nicht, weil ja die Anwälte sagen, dass die 3. fehlt…).
Ach ja, @DZ: Telefon gibts auch noch, geht auch schneller als den Rotz ständig über den Postweg hin und her zu schicken!!!
Resümee:
1. Die DZ bestätigt, KE-Kundengelder gelagert zu haben (was nicht neu).
2. Man bemüht sich um Regelung der Rückzahlung der Gelder an die Besitzer.
3. Die KE ist einverstanden (evtl. widerwillig), erhebt nicht mehr selber Anspruch.
4. Eine Vereinbarung läuft, lag schon vor, war aber für die DZ nicht ausreichend rechtsverbindlich (formales und zeitliches Problem).
5. Der Vorgang verläuft anscheinend nur zögerlich, aber er läuft.
6. Man muss auch selber aktiv werden.
Stellungnahme und Anregung zur Diskussion bzw. Kommentar:
Das erscheint mir doch für uns ein sehr wichtiger Schritt weiter. Da ich kein Geld bei der DZ stecken habe kann ich mich mangels konkreter Kenntnis aber nur bedingt äußern. Ich würde wie Dirk vorgehen:
1. Falls noch erforderlich, Bestätigung über den Zahlungsvorgang einholen.
2. Bei der DZ mit Fristsetzung Rücküberweisung veranlassen (ggf. mit Kopie der Bestätigung und falls Besorgnis: ERSch und ggf. nicht rechtlich beteiligten Zeugen beibringen, der Briefinhalt bei Postübergabe bestätigt).
3. Bei KE und KED nachhaken, was Sache.