Informationen des TIF zu Zinszahlungen
Jan 16. Juni 2009
Mitstreiter THOMAS hat vom isländischen Einlagensicherungsfonds folgende Antwort bekommen (Vielen Dank für diese wichtige Nachfrage!):
Habe an den TIF geschrieben und gefragt was denn mit den Zinsen ist sofern ich unter Einlage € 20887 liege und diesen Betrag auch mit Zinsen nicht überschreiten würde.
Darauf kam nun folgende Antwort :
Dear sir
Please note that you have to contact Kaupthings Winding-up Committee if you want to claim interest regardless of the amount you had (see further: http://www.kaupthing.com/Pages/4006?NewsID=4180).
For further information see:
http://www.kaupthingedge.de/service/Letzte-Nachrichten
http://www.kaupthing.com/creditorinformation/Registration-of-interest
Regards,
Tryggingarsjóður innstæðueigenda og fjárfesta
Depositors and Investors Guarantee Fund,
Borgartun 26, 3. floor,
105 Reykjavik
ICELAND
www.tif.is tif@tif.is
Kurz gefasst: Dies dürfte schon mal die aktuelle Rechtsauffassung des TIF wiedergeben (siehe Ziel 3 der aktuellen Island-Reise sowie den Stand der Dinge zu den Zielen 3 und 4 dazu). Der TIF verweist hinsichtlich sämtlicher Zinsansprüche auf das Abwicklungskomitee der Kaupthing. D.h. man ist der Auffassung, dass Zinsen auch nicht der isländische Einlagensicherungsfonds erstatten muss, sondern nur in einem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
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Hier noch meine Antwort an THOMAS – vielleicht für alle von Interesse?
“Vielen Dank für den Hinweis. Sicher wichtige Information in Bezug auf die Zinsen. Schade, dass der TIF nicht mal Zinsen bis zur Kontenschließung übernehmen will. Wer die Zinsen haben möchte, dem bleibt wohl entweder nur eine – unsichere – Klage gegen den TIF oder das Insolvenzverfahren. Jedenfalls vielen Dank, eine sehr aufschlussreiche und hilfreiche Antwort.”
Ich bin der Meinung, wir sind auch kein Entschädigungsfall und der TIF ist deshalb nicht für uns zuständig. Sondern wir sind bis heute immer noch reguläre Kunden einer Bank, die sich lediglich weigert, uns wie allen anderen Kleinsparern auch unsere Zinsen zu zahlen. Ich kenne zwar nicht das isländische Recht und dort auf der Insel gehen auch die Uhren anders, aber die Kaupthing ist noch nicht offiziell im Konkurs. Sie unterliegt lediglich einem Moratorium nach isländischem Recht. Und unter diesem Moratorium wird uns die Zahlung unserer aufgelaufenen Zinsen lediglich verweigert, entsprechend dieser Rechtslage, wie man sagt, und während der Konkurs aber unter der Hand schon läuft. Wir sollten uns an die Stellen wenden, die Island veranlassten, alle Kleinsparer der Kaupthing gleichermaßen auszuzahlen, als Bedingung für finanzielle Unterstützung an Island. Das ist nach meiner Kenntnis nur der IWF, denn unsere Regierung können wir in der Pfeife schmauchen (besser nicht). Mit Hinweis auf unseren Anspruch auf Gleichbehandlung sollten wir verlangen, dass weitere Unterstützung an Island ausgesetzt wird, bis dem entsprochen wurde. Aber da wird man mit dem Konkurs wohl schneller sein.
Wir können uns der Meinung von xyz nur anschließen. Unserer Regierung sollten wir eine rote Karte schicken fürs nichts tun.
Wir hoffen sehr, das die Zusagen bezüglich der Auszahlungen nicht nur heiße Luft ist.
gruß r.b.
Der Auszahlungstermin ist durch Kaupthing noch nicht offiziell bestätigt worden, wir sollten die Pressemitteilung abwarten.