Musterforderungsschreiben an das Winding-up Committee mit Zinsrechner und allen Anlagen
StefanM 29. Oktober 2009
Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit sämtlicher hier eingestellten Dokumente und gegebenen Informationen kann ich natürlich keine Gewähr übernehmen. Für Schäden, die aus einer etwaigen Verwendung entstehen, übernehmen weder ich noch der Betreiber dieser Seite irgendwelche Haftung.
Artikel überabeitet durch StefanM am 11.12.09
Update 7 vom 11.12.09 auf Version 2.0
Anmerkung: Wer bereits sein Anspruchsschreiben abgesendet hat, muss nichts nachreichen. Ganz wichtig aber ist, dass neben der Anspruchsberechnung alle notwendigen Belege (speziell für die Ein- und Auszahlungen sowie die Rückzahlung des Kapitals) und die Begründung für die Priorität der Forderungen beigefügt waren bzw. werden.
Sinn dieses Updates war es vor allem, die Antworten auf die vielen Fragen und Anregungen der vergangenen Tage einzuarbeiten – insbesondere auch bzgl. der einfacheren Zusammenstellung der notwendigen Anlagen.
Änderungen gegenüber v1.6 sind:
- Zusammenstellung der mindestens einzureichenden und damit auch ausreichenden Unterlagen in einem separaten Ordner.
- Glossar auf Anregung von Mitstreitern nochmals erweitert
- Neue Anleitung erstellt
- Anschreiben kann aufgrund neu erstellter selbsterklärender Anlagenliste komplett entfallen
- Komplette Blanko-Beispiele für Übersetzungen der Kontoeröffnungsbestätigung und der Kontostandsmitteilung hinzugefügt
Vorbemerkungen:
Das hier erläuterte und angehängte Schreiben ist für diejenigen bestimmt, die sich die erforderlichen Unterlagen und Berechnungs-Schemen nicht selbst zusammensuchen bzw. erstellen wollen. Ein Teil der Anlagen (alles vom Abwicklungs-Komitee geforderte Belege), sind offizielle Veröffentlichungen von Kaupthing, die von mir ins Englische übersetzt wurden.
Die Berechnungen werden anhand eines fiktiven Musterbeispiels durchgeführt. Als “Claim Form” verwende ich das Originaldokument (http://www.kaupthing.com/lisalib/getfile.aspx?itemid=20414) in von mir erweiterter Form.
Im Detail:
Wie bereits angekündigt, habe ich nun ein komplettes Musterschreiben zur Anmeldung von Zinsforderungen inkl. ausgefülltem “Claim Form” sowie aller vom Abwicklungs-Komitee geforderter Anlagen in englischer Sprache erstellt.
Alle deutschsprachigen Belege wurden von mir in britisches Englisch übersetzt.
Dieses Musterschreiben gilt für Tagesgeld-Anleger und für Festgeld-Anleger und zwar für den gesamten Zeitraum, in dem bei Kaupthing Edge Geldanlagen möglich waren. Da heißt, auch der Zeitraum vor dem 10.04.08 mit z.B. nur 4,8 % p.a. TG-Zinsen ist abgedeckt.
Anleitung:
Bitte die im angehängten Zip-Archiv enthaltenen Word-Dokumente sowie das Excel-Dokument mit Euren persönlichen Daten ergänzen bzw. anpassen. Dazu gehören u.a. Name, Anschrift, … sowie die verschiedenen Bankdaten. Es sollte aber alles selbsterklärend sein.
In der Excel-Tabelle sind die jeweiligen Daten aus den KED-Kontoauszügen oder – falls nicht vorhanden – den Referenzkonto-Kontoauszügen einzutragen.
Stehen nur Auszüge des Referenzkontos zur Verfügung, sollte man die Banklaufzeit einer Überweisung mit berücksichtigen. Diese kann bis zu 3 Bankarbeitstage betragen. Hat also jemand z.B. am Freitag einen Betrag auf das KED-Konto überwiesen, so sollte er/sie sicherheitshalber erst den darauffolgenden Mittwoch als Buchungs-/Wertstellungstermin bei KED angeben.
Die einzelnen Tagesgeldzinsen für die jeweiligen Zeiträume können entweder mithilfe des beigefügten Excel-Formulars automatisch errechnet werden, oder aber mit dem Tagesgeldrechner auf der Seite http://www.zinsen-berechnen.de/tagesgeldrechner.php selbst ermittelt werden.
Die notwendigen Eingaben sind im beigefügten Dokument “Screenshots Tagesgeldrechner.pdf” dokumentiert.
Wichtig ist, dass
- die Zinsen in jedem Fall zum 31.12.08 separat ermittelt werden (ab dem 01.01.09 werden die Zinsen aus 2008 mit verzinst) und
- die Zinsen zum 22.04.09 separat ermittelt werden (dies ist der vom WuC vorgegebene Stichtag).
Wer das Excel-Formular in englischer Schreibweise (für Perfektionisten
) der Daten und Zahlen ausdrucken möchte, der stelle seinen PC bitte vor dem Ausdrucken wie folgt auf britisches Englisch um – und danach wieder zurück
:
unter Windows XP kann diese Umstellung wie folgt durchgeführt werden:
- Systemsteuerung – z.B. über Start/Einstellungen/Systemsteuerung – aufrufen
- Regions- und Sprachoptionen öffnen
- Dort unter “Regionale Einstellungen” anstelle von “Deutsch (Deutschland)” die Einstellung “Englisch (Großbritannien)” wählen und bestätigen
Eine ausführlichere Anleitung zum Erstellen des Forderungsschreibens ist ebenfalls im Archiv enthalten.
Im angehängten Zip-Archiv “Forderungsschreiben TG+FG 2.0” befinden sich folgende Dokumente (Stand 11.12.09):
Ordner “alt” (alte Dokumente, nur als Referenz)
Ordner “Erläuterungen” (um das Zusammenstellen zu erleichtern)
Ordner “mind. beizufügende Dokumente” (diese Dokumente sollten – wenn möglich – komplett eingesendet werden)
Zum Download der Dokumente bitte auf Forderungsschreiben TG+FG 2.0 klicken.
Zum Abschluss darf ich keinesfalls versäumen, Jan meinen besonderen Dank auszusprechen, aus dessen Beweisesammlung hier und hier einige Dokumente hier eingeflossen sind – vor allem aber seine exzellente Begründung für die Priorität (Vorrangigkeit) unserer Zinsforderungen.
Korrekturen, Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge, Änderungswünsche, etc. greife ich sehr gern auf.
Viele Grüße
Stefan
- Aktuelle News , Kaupthing Zinsen
- 57 Kommentare

Wahnsinn – Vielen Dank Stefan!!!!!
@StefanM
Unglaublich, welch tollen Service Du uns anbietest- vielen, vielen Dank!
Ich meine auch, dass es nicht von Nachteil ist, wenn möglichst viele Anträge in gleichlautender Form gestellt werden.
In Sachen “Festgeld” wäre ich sehr froh, wenn Du Dir noch die zusätzliche Mühe machen könntest. Ich selbst hatte Tagesgeld bis 30.9.08 und ab 1.10. den Anlagebetrag in Festgeld (12 Monate) umgewandelt. Kann man das in einem Antrag verarbeiten?
Liebe Grüße
Andrea
Hallo Stefan,
eine riesige Arbeit !! Meinen aufrichtigen Dank dafür.
Ich bin Tages-und Festgeldanleger und habe somit allergrößtes Interesse auch an einem Musterschreiben für Festgeld-Anleger.
Es wäre gut, wenn Du auch das noch ins Netz stellen könntest.
Viele Grüße
Afrikakopf
Hallo Stefan,
muß es im Antrag Zeile 35 nicht 22.04.2008 sondern 22.04.2009 heißen ?
Gruß
@Afrikakopf
Danke für den Hinweis, wird korrigiert
Welchen FG-Zeitraum hattest Du?
@all
Auch werde ich noch den Fehler korrigieren, dass unter “Total” in der englischen Spracheinstellung £ statt EUR steht.
Morgen (30.10.) gibt es die korrigierte Version 1.1.
Gruß
Stefan
@Andrea
Festgeld und Tagesgeld sollte in zwei “Claim Forms” eingereicht werden (ein Formblatt pro Kontonummer).
Den Rest inkl. Anschreiben kann man zusammenfassen.
Ich werde in jedem Fall die für Deinen Anlagezeitraum erforderlichen Belege (Pressemitteilungen, AGB-Auszüge,…) in den nächsten Tagen übersetzen und als Schreiben inkl. Anschreiben zusammenstellen und hier einstellen. Hier greift ja wohl zudem auch die neue Kaupthing-FAQ. (d.h. hier gibt es zwei Beweise für den Zinssatz)
Ich möchte nur vermeiden, dass ich Dokumente übersetze, die keiner benötigt. Ist ja bei Tagesgeld etwas mehr
Deshalb bat ich um Rückmeldung, ob jemand ein “Festgeld-Forderungsschreiben” benötigt.
Gruß
Stefan
@StefanM
Vielen, besten Dank- Du bist ein Schatz!
Also in meinem Fall geht es um einen Anlagebetrag von 20 TSD Euro angelegt vom 22.04.2008 bis 30.09.2008 als Tagesgeld und vom 1.10.2008 bis 25.06.2009 (Zahlungseingang Referenzkonto) als Festgeld.
Da ich mit dem Rechenweg auch noch nicht so ganz klarkomme…..ist es unverschämt wenn ich dich bitte die Zinsrechnung mit einzufügen?
Liebe Grüße
Andrea
Hallo Stefan,
Hier die Antwort auf Deine Frage.
Mein Tagesgeld lief vom 13.06.2008 bis 01.10.2008 und ging dann ab 02.10.2008 nahtlos über in ein Festgeld für ein Jahr.
Gruß
Afrikakopf
@ andrea, @ afrikakopf:
Wenn Ihr einverstanden seid, würde ich Eure beiden Fällen als Berechnungs-Beispiele für ausgefüllte “Claim Forms” in den nächsten Tagen mit aufnehmen.
Rückfrage:
Andrea,
habe ich es richtig verstanden:
Im Zeitraum vom 22.04.2008 bis inkl. 30.09.2008 war der Tagesendsaldo 20.000,00 EUR auf dem TG-Konto.
Im Zeitraum vom 01.10.2008 bis … war der Tagesendsaldo 20.000,00 EUR auf dem FG-Konto.
Der Zinssatz müsste 6,10 % p.a. gewesen sein.
alles korrekt?
Afrikakopf,
habe ich es richtig verstanden:
Im Zeitraum vom 13.06.2008 bis inkl. 01.10.2008 war der Tagesendsaldo xx EUR auf dem TG-Konto.
Im Zeitraum vom 02.10.2008 bis … war der Tagesendsaldo xx EUR auf dem FG-Konto.
Der Zinssatz müsste 6,10 % p.a. gewesen sein.
In meiner Muster-Rechnung würde ich bei Dir einfach fiktive 1.000,00 EUR einsetzen. OK?
alles korrekt?
Gruß
Stefan
@StefanM
Ja Du hast das richtig interpretiert und mein Beispiel kann gern als Muster verwandt werden.
Tagesgeld 20 TSD (5,65%?) vom 22.4.-30.9.08 (jeweils Tagesendsaldo)
Festgeld 20 TSD (1 Jahr, 6,1%) vom 1.10.08-25.6.09 (jeweils Tagesendsaldo)
danach ggf. Verzugszinsen auf offene Zinsansprüche?
LG Andrea
@ andrea
Du schreibst:
“danach ggf. Verzugszinsen auf offene Zinsansprüche?”
Antwort:
Kann man beantragen gemäß BGB § 288 (1) S. 1 aF. Wären bis 30.06.09 6,62 %, ab 01.07.09 5,12 %. Siehe auch http://basiszins.de/.
Ich habe es in meinem Musterforderungsschreiben zunächst nicht vorgesehen. Vielleicht ergänze ich das noch für diejenigen, die auch Verzugszinsen geltend machen wollen.
Dies dürften aber in jedem Fall nachrangige Forderungen sein mit derzeit erwarteten ca. 20 % Quote.
Auch habe ich in meinem Musterforderungsschreiben bisher keine Geltendmachung von Zinsen vorgesehen, die jemand geltend machen kann, wenn er z.B. sein Konto überziehen musste, weil er nicht an sein Kaupthing-Geld kam.
Letzteres wäre ein Sonderfall, und ich weiß nicht, ob es unter den Lesern hier so einen Fall überhaupt gibt.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
Du bist schneller als der Schall !!!
Klar bin ich einverstanden.
Ich bestätige:
Am 01.10.2008 war der Tages-Endsaldo auf TG-Konto € 21.000,00.
Transfer vom TG auf FG.
Vom 02.10.2008 als FG für 1 Jahr zu 6,1% (Auszahlung/Eingang der Einlage am 25.06.2009 auf Referenzkonto.
Wann dürfen wir bzw. daf ich mit der deutschen Fassung Deines Tagesgeld-Anschreibens rechnen ?
1000 Dank
Gruß
Afrikakopf
Na, da lassen wir das lieber mit den Zinseszinsen…..
@ afrikakopf
Antwort auf Deine Frage “Wann dürfen wir bzw. daf ich mit der deutschen Fassung Deines Tagesgeld-Anschreibens rechnen ?”
Ich hoffe
im Laufe der kommenden Woche.
Es sind einige zusätzliche Dokumente zusammenzustellen und zu übersetzen (Auszüge aus den FAQs und den AGBs, Pressemitteilung(en) zu den Zinssätzen, weitere Versionen des Claim Form, das Anschreiben, . . .)
Gruß
Stefan
RESPEKT !!
Deine Arbeitsleistung und Dein Einsatz für uns alle ist einmalig !
DANKE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wie schon angekündigt, habe ich mich dazu entschlossen, das Musterforderungsschreiben bzgl. Festgeld entsprechend zu erweitern, d.h. um weitere Auszüge aus den FAQs und den AGBs, Pressemitteilung(en) zu den Zinssätzen, weitere Versionen des Claim Form, das Anschreiben, . . .
Zur korrekten Erstellung bitte ich Festgeldanleger um Mithilfe und Beantwortung folgender Frage:
Welches Ursprungskonto wurde bei Euch als Kontonummer im Buchungstext zur Rückzahlung der FG-Einlage genannt?
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:
1. Anleger mit Fälligkeit des Festgeldes vor dem Rückzahlungstermin
2. Anleger mit Fälligkeit des Festgeldes nach dem Rückzahlungstermin
Lt. den offiziellen Publikationen von KED werden nämlich bei Fälligkeit sowohl des FG-Zinsen als auch die ursprüngliche FG-Einlage am Ende der (regulären) Laufzeit auf das TG-Konto umgebucht.
Bitte gebt bei Eurer Antwort an, ob Ihr zu 1. oder zu 2. gehört. Und bitte teilt mir mit, ob als Ursprungskontonummer für die Rückzahlung des FG-Betrages die Eures Festgeldkontos oder die Eures Tagesgeldkontos angegeben wurde.
Der Buchungstext müsste wie folgt aussehen:
Vielen Dank!
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
Gratulation zu deiner Antragshilfe! Ohne deine Mitarbeit hätte ich sicherlich auch ich nicht noch einmal die Kraft aufgebracht, auch noch so in die Zinsgeschichte einzusteigen. Jetzt bin ich aber trotzdem froh, dass ich im KED-Ruhestand bin.
Dein Antrag ist selbstverständlich hier aufgenommen, genauso weitere gute Vorschläge von Mitstreitern:
http://kaupthing-edge.helft-uns.de/was-kann-ich-tun/abwicklungsverfahren-anmeldung-von-zinsforderungen/
Wie immer gilt: Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr!
Hallo Stefan,
hier meine Antworten:
Ich gehöre zur Kategorie 2 (Rückzahlungstermin 25.06.2009 / Festgeldfälligkeit 02.10.2009)
Rückzahlungsbuchungstext:
Central Bank of Iceland
Rückzahlung ihrer
Kaupthing Edge Einlage
Ursprungs-Konto 00XXXXXXXX = Festgeldkonto
Gruß und
vielen Dank für Deine sorgfältige Arbeit
Afrikakopf
Lieber StefaN;
meine Hochachtung!!!!!!!!
Kategorie 1 – Fälligkeit 4/09
Ursprungskonto = Festgeldkontonummer.
Kleine Anmerkung von mir: Da aber keinerlei Zinsen umgebucht wurden, rechne ich diese weiterhin dem Festgeldkonto zu. Oder geht es nur um Zinseszinsen??
Ich persönlich werde nur Zinsen bis April beantragen. Kurz und schmerzlos.
@ afrikakopf @ lehane
Ursprung FG-Konto heißt, dass ich damit meine Vermutung bestätigt erhalten habe, dass auch (fiktive) Umbuchungen nicht erfolgten. Alles war auf den jeweiligen Konten eingefroren.
Besten Dank!
@ lehane
Du schreibst: “Da aber keinerlei Zinsen umgebucht wurden, rechne ich diese weiterhin dem Festgeldkonto zu.” Würde und werde ich im Musterschreiben TG+FG nicht so tun.
Denn – wie oben geschrieben – werden lt. den offiziellen Publikationen von KED bei Fälligkeit nicht nur die FG-Zinsen sondern auch die ursprüngliche FG-Einlage am Ende der (regulären) Laufzeit auf das TG-Konto umgebucht. Das heißt, ab da verzinst sich dieser Betrag zzgl. Zinsen mit 5,65 % weiter.
Du schreibst: “Ich persönlich werde nur Zinsen bis April beantragen.“. Auch das würde ich nicht tun (siehe auch bereits mein Musterschreiben für TG). Selbst das “Claim Form” des WuC sieht die Geltendmachung von Zinsansprüchen auch nach dem 22.04.09 vor.
Du verschenkst damit Geld.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
ich gehöre auch zur Kategorie 2…….Ursprungskto.: Festgeldkto.
LG Andrea
@all:
Ein Mitstreiter hat mich auf eine Differenz beim Wechselkurs ISK/EUR aufmerksam gemacht.
Vielen Dank dafür!
In meinen Formularen rechne ich (Version 1.2) mit 169,23. Aktuell stehen aber im Dokument “How to file a claim” ( http://www.kaupthing.com/lisalib/getfile.aspx?itemid=20429 ) 168,76 ISK / EUR.
Ich werde die mir vorliegenden ursprünglichen Dokumente vergleichen und versuchen, den korrekten Kurs zu ermitteln.
Es wäre nicht das erst Mal, dass Kaupthing bzw. das WuC ein Dokument ändert, ohne dies mitzuteilen.
Als ich seinerzeit einen Fehler in einem Datum im selben Dokument meldete, wurde dieser klammheimlich geändert. Allerdings erhielt ich eine kurze Mail mit Dank für den Hinweis.
Sobald feststeht, welcher Kurs nun korrekt ist, werde ich die Formulare anpassen.
Nachtrag:
In der Version von “How to file a claim” vom 28.07.09 steht 169.23.
In der Version vom 05.10.09 steht 168.76.
Erstelldatum und Uhrzeit kann man unter Datei/Eigenschaften einsehen.
Erstellerin ist jeweils freyjathor.
Die Version vom 28.07.09 ist geringfügig kundenfreundlicher
Der erste Wert ist die Selling Rate, der zweite die Mid Rate (lt. Website der Central Bank of Iceland)
Gruß
Stefan
@ Andrea
@ Afrikakopf
Eure beiden Beispiele findet Ihr als ausgefüllte Claim Forms als Beispiel 2 und 3 im Zip-Archiv.
Bitte mal prüfen, ob ich alle Daten korrekt übernommen habe.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
einen riesengroßen Dank an Dich.
Es ist kaum zu glauben, wie Du Dich für andere und auch für mich einsetzt.
Bevor ich mich daran gebe, Deinen für mich bestimmten (guten) Entwurf mit meinen Daten zu bestücken, habe ich noch Fragen.
1.) Im Anschreiben (TG und FG) steht in Absatz 1:
Mein gesamter Anspruch ist eine……..
Müsste es gerade beim Einreichen von TG-Claim Form und FG-Claim Form nicht lauten :
Meine gesamten Ansprüche sind eine………….
2.) Sind dann die beiden Summen aus den jeweiligen Claim Forms hier im Anschreiben addiert zu nennen ?
3.) In Absatz 2 steht :
Beigefügt habe ich des Weiteren alle Dokumente, die von Ihnen als Belege für meine Forderung sowie deren Berechnung angefordert wurden.
Wo ist zu lesen, welche Belege das WUC uneingeschränkt (mindestens) fordert ?
Ist es wirklich notwendig zB die Bestätigung über die Kontoeröffnung zu liefern ?
Die Kontobelege weisen doch alles aus !
Vielleicht findest Du Zeit, meine Fragen zu beantworten.
Danke.
Afrikakopf
@StefanM
Auch von mir ein riesengroßes Dankeschön!
Ich habe meine Unterlagen gestern verschickt. Die Unterlagen z.B. Kontoeröffnung habe ich auch nicht, dürfte aber nicht so wild sein, schließlich habe ich ja den 1. Kontoauszug.
Die Auszüge habe ich auf A3 kopiert und die Übersetzungspfeile per Hand beschriftet. Ist irgendwie eine Zumutung, dass man für ein Konto bei einer deutschen Filiale selbst die Auszüge übersetzen soll, ein bissel spinnen die Inselbewohner doch?
Nochmals vielen Dank,
Andrea
Hallo Afrikakopf,
gern beantworte ich Deine Fragen:
Frage: 1.) Im Anschreiben (TG und FG) steht in Absatz 1:
Mein gesamter Anspruch ist eine……..
Müsste es gerade beim Einreichen von TG-Claim Form und FG-Claim Form nicht lauten :
Meine gesamten Ansprüche sind eine………….
Antwort:
Zunächst zwei Beispiele:
Stell Dir vor Du hattest einen Autounfall, der Unfallgegner ist schuld, und Du erhältst von der gegnerischen Versicherung ein “Formular für den Anspruchsteller” = “Claim Form” (nicht etwa “Formular für den Ansprüchesteller”). Dort trägst Du z.B. 1.000 € Reparaturkosten und 200 € Mietwagenkosten ein. Dennoch wirst Du im Anschreiben nur einen einzigen Betrag, nämlich 1.200 € geltend machen.
Oder stell Dir vor, Du stehst mit vollem Warenkorb an der Kasse im Supermarkt. Die Kassiererin wird von Dir nicht Einzelbeträge für jeden einzelnen Artikel fordern. Sie fordert von Dir einen Gesamtbetrag.
Bei Deinem Anspruch, den Du beim WuC anmeldest, handelt es sich in der Tat auch um mehrere Einzelansprüche. Das WuC fordert eine Aufsplittung in einen Anspruch bis zum 22.04.09 und einen Anspruch nach dem 22.04.09. Grund: Das WuC behält sich vor, diese Teilansprüche im Ranking unterschiedlich einzustufen.
Das sind schon zwei Teil-Ansprüche. Selbiges kommt noch einmal für Dein FG hinzu. Wenn es Dir aber besser gefällt, kannst Du natürlich im Anschreiben Teilansprüche geltend machen:
Anstelle
“My entire claim is a priority claim which I provide evidence for in attachment 6.”
schreibst Du dann
“All partial claims I am filing here are priority claims which I provide evidence for in attachment 6.”
Frage: 2.) Sind dann die beiden Summen aus den jeweiligen Claim Forms hier im Anschreiben addiert zu nennen ?
Antwort: Ja, das würde ich so tun, Begründung siehe oben.
Frage: 3.) In Absatz 2 steht :
Beigefügt habe ich des Weiteren alle Dokumente, die von Ihnen als Belege für meine Forderung sowie deren Berechnung angefordert wurden.
a) Wo ist zu lesen, welche Belege das WUC uneingeschränkt (mindestens) fordert ?
b) Ist es wirklich notwendig zB die Bestätigung über die Kontoeröffnung zu liefern ?
Die Kontobelege weisen doch alles aus !
Antwort zu a): Siehe u.a. Punkt 6 von http://kaupthing-edge.helft-uns.de/2009/07/30/deutsche-uebersetzung-des-dokuments-guidelines-how-to-file-a-claim-httpwww-kaupthing-comlisalibgetfile-aspxitemid20351-veroeffentlicht-am-28-07-09/
Antwort zu b): Ich hatte in der Tat zunächst überlegt, ob ich den Beleg für die Kontoeröffnung mit einbeziehen sollte oder nicht. Letztlich beziehen wir uns aber auf einen Vertrag mit der KED, und es ist natürlich gut und sinnvoll aufzuzeigen, wann dieser Vertrag geschlossen wurde bzw. zustande kam. Wir bewegen uns hier ja schon einen “juristischem” Umfeld, und da sollte man m.E. auch vollständige Angaben zum Vertrag machen. Denn genau darauf berufen wir uns ja mit unseren Forderungen.
Wenn Du dieses Bestätigungsschreiben nicht mehr finden solltest, dann kannst Du natürlich mit Hilfe der Kontoauszüge immer noch beweisen, dass Du bei der KED ein Konto hattest, dessen Eröffnung aus einem Vertrag mit der KED resultierte. Dieses Schreiben ist somit sicherlich nicht “kriegsentscheidend”. Wenn Du es nicht mehr findest, dann lässt Du den Punkt einfach weg und nummerierst Deine Anlagen aber bitte neu durch. So hat die Begründung dann z.B. die Nummer 5. Bitte an allen Stellen im Anschreiben und in allen Anlagen ändern. Wenn Du dennoch unsicher bzgl. der Anpassungen sein solltest, kann ich Dir aber gern per Mail helfen.
Ich habe Deine Frage bewusst sehr ausführlich beantwortet, da die Antworten ja vielleicht auch andere interessieren.
Gruß
Stefan
Hallo Andrea,
freut mich, wenn ich helfen konnte
Du schreibst:
Grundsätzlich hast Du Recht, und wir beweisen ja mit Anlage 7 auch, dass auf den Vertrag mit der KED deutsches Recht anzuwenden ist, und auch in den AGB steht ausdrücklich, dass die Vertragssprache deutsch ist.
Aber wie Jan und auch ich schon an anderer Stelle schrieben, hilft es wenig, wenn es wegen irgendeines – aus Sicht des WuCs – Formfehlers zu Problemen bei der Anerkennung kommt und man dann in Island klagen muss, um Recht zu bekommen.
Also übersetzen wir halt alles wie gefordert, und damit können es die Damen und Herren des WuCs dann auch lesen und verstehen, obwohl da ja inzwischen auch ein Herr Christian Reith (ein Deutscher, umgesiedelt nach oder aufgewachsen in Island?) als Assistent mitarbeitet. Er beantwortet einen Teil der Mails an das WuC in Deutsch. Allerdings hat er an anderer Stelle “interest rate” statt mit Zinssatz z.B. mit Zinsrate übersetzt.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
es wird Zeit, mich bei Dir für Deine ausführliche Beantwortung (07.11.2009/8:36) meiner Fragen (06.11.2009/18:52), und das nicht nur hier auf dieser Seite, zu bedanken.
Ich wollte nichts falsch machen und auf Nummer-Sicher gehen.
Meine Anträge (TG / FG) incl. des Anschreibens und der Anlagen sind Dank Deiner Unterstützung heute zur Post gegangen.
Gruß
Afrikakopf
Frage/Bitte an das Team:
Es wäre gut, wenn Ihr in Eurer Seite die Möglichkeit einrichten könntet, das Abschicken des/der Anträge zu melden.
Gruß
Afrikakopf
Auch ich habe heute nachmittag meinen Antrag zur Post gebracht.
Mit allen Anlagen ist er ca. 30 Seiten dick.
Aber Island möchte es ja nicht anders.
Dank Jans immenser Vorleistung und Stefan Ms beeindruckenden “Nachträgen” dürfte m.E. nun nichts mehr schiefgehen.
Abgesehen von der Quotierung vielleicht. ;-(
Danke euch beiden!
toubib schrieb hier am 9. November 2009 um 09:33 Uhr
Hallo toubib,
Hier liegt wohl ein Missverständnis vor, weshalb ich die Zusammenhänge noch einmal kurz erläutern möchte:
Es geht hier nicht darum, irgendwelche Ansprüche beim Einlagensicherungsfonds, dem TIF, anzumelden (nur hier hat eine Einlagensicherheitsgrenze Relevanz). Der TIF hat sich sogar schriftlich als ausdrücklich nicht zuständig erklärt.
Im Musterforderungsschreiben geht es daher um die vom Winding-up Committe geforderten Unterlagen, die bei jedem Anspruch – egal ob die Einlage 100 € oder 100.000 € betrug – beizufügen sind.
Siehe u.a. hier: http://www.kaupthingedge.de/lisalib/getfile.aspx?itemid=748
Bitte poste etwaige weitere Fragen oder Kommentare an dieser Stelle, das heißt unter dem Artikel mit dem Musterschreiben.
Danke und Gruß
Stefan
Ich komme mit den Excel-Formularen nicht klar. Z.B. Claim Form Tagesgeld: Wenn ich bei First Day und Last Day of Account Balance meine Daten eintrage, bekomme ich bei Number of Interest Days einen negativen Wert. Eigentlich sollte es bei mir einfach sein, denn ich habe im Juli 2008 Geld auf mein Tagesgeldkonto eingezahlt und dann nichts mehr daran gemacht. Also müsste ich doch nur drei Perioden haben: vom Einzahlungstag bis zum 31.12.2008, vom 01.10.2009 bis zum 22.04.2009 und dann bis zum Auszahlungstag. Aber egal, was ich mache, entweder bekomme ich negative Zahlen bei Number of Interest Days, oder die Tabelle arbeitet überhaupt nicht mehr, wenn ich alles das lösche, was ich nicht brauche. Irgendetwas mache ich sicher falsch, aber was? Mit Excel kenne ich mich kaum aus. Wer kann mir da helfen?
Gruß, Lupine
Hallo Lupine,
der Grund ist folgender:
In meiner Excel-Tabelle verwende ich zur Berechnung ausschließlich die Werte aus der Spalte mit der Überschrift “First Day of Account Balance Stated in This Row“. Das heißt, zur Berechnung muss man nur diese Daten eintragen.
Beispiel:
In der ersten Zeile steht der 01.07.08
In der zweiten Zeile seht der 11.07.08
Erst wenn diese beiden Einträge vorgenommen wurden, wird der korrekte Wert von 10 Tagen automatisch eingetragen.
Die Spalte “Last Day of Account Balance Stated in This Row” dient nur zur Information des WuC. Man könnte sie auch leer lassen.
Du hast offensichtlich deshalb einen negativen Tage-Wert erhalten, weil das Datum in der zweiten Zeile noch vor dem von Dir in der ersten Zeile eingetragenen Datum lag.
Wichtig ist, dass Du keine Felder mit Formeln löscht! Um zu erkennen, ob ein Feld eine Formel enthält, einfach mit der Maus darauf klicken. Wenn Du oben im Eingabefeld eine Formel siehst, dieses Feld bitte nicht löschen, sonst funktioniert die automatische Berechnung nicht mehr.
Weitere Fragen beantworte ich gern
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
ich komme irgendwie nicht klar mit dem übersetzen des Kontoauszuges. Du schreibst, dass du das .pdf-file in ein Word-Dokument kopierst. Dann mit Übersetzungspfeilen arbeitest. Wie soll denn das in der Praxis aussehen ? Was sind denn Übersetzungspfeile ? Gibt es nicht einen Weg für nicht so Begabte innerhalb Word ?
Vielen Dank für Deine Hilfe
Mandy
Hallo Mandy,
ich habe es ganz einfach folgendermaßen gemacht:
Den/die Kontoauszu(e)g(e) kopiert (DIN A4) und dann von Hand zu allen notwendigen Worten (siehe Liste) Pfeile gezeichnet. An den Anfang der Pfeile habe ich dann handschriftlich (in Druckschrift) die jeweiligen englischen Übersetzungen notiert. Mehr nicht.
Beispiel: Auf meinem Kontoauszug der Kaupthing Edge Deutschland steht
* Kontoauszug (Pfeil zu “Account statement”) oder
* neuer Kontostand vom … (Pfeil zu “new account balance” – das Datum muss ich ja nicht mit übersetzen…).
Die aufwändige Transformation in Word kannst man sich m.E. sparen.
Hallo Mandy,
Bzgl. des Begriffs “Übersetzungspfeil” liegt das Copyright bei Mitstreiterin Andrea
Ich schrieb, wie ich es für mich machen werde:
Die Pfeile kann man dabei mit der Word-eigenen Zeichenfunktion erstellen.
Du kannst aber natürlich auch die Auszüge mit einem Fotokopierer leicht verkleinert auf ein Din A4-Blatt kopieren, so dass oben und unten ein wenig weißer Rand bleibt.
Dann schreibst Du die jeweiligen Übersetzungen oberhalb und/ober unterhalb des einkopierten Auszugs im Bereich des weißen Randes und zeichnest die Pfeile von Hand mithilfe eines Lineals.
Hier gibt es sicher viele verschiedene Methoden.
Mir ging es bei meinem Ansatz nur darum, dass man einen Auszug ja in seiner Form nur mit sehr viel Aufwand komplett übersetzen kann. Man müsste ihn quasi “nachbauen”. Und daher habe ich mich für die “Pfeil-Methode” entschieden.
Hoffe, ich konnte es verständlich erklären
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Jetzt habe sogar ich es kapiert.
Gruß
Mandy
Hallo zusammen,
ein kleiner Tipp: Sehr viel einfacher geht es, wenn man statt des Acrobat-Readers die Freeware PDF-XCHANGE VIEWER (http://www.docu-track.com/home/prod_user/PDF-XChange_Tools/pdfx_viewer/) benutzt. Diese Software bietet auch in der Freeware-Version einige Bearbeitungsmöglichkeiten von PDF-Dokumenten, hier von besonderem Interesse das sog. Erläuterungs-Werkzeug, das genau das leistet, was StefanM oben beschreibt, jedoch ohne den umständlichen Umweg über Word-Dokument und Zeichenfunktion.
Gruß
iudex
Hallo iudex,
die pdf’s meiner KED-Kontoauszüge sind gegen Bearbeitung geschützt. Ich arbeite allerdings mit der Professional-Version einer sehr bekannten kostenpflichtigen Software.
Kannst Du die Auszüge mit dem von dir genannten Tool direkt bearbeiten / kommentieren?
Oder gehst auch Du über den Umweg der Umwandlung in ein jpg?
Denn dann funktioniert es natürlich.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
auch meine pdf-Kontoauszüge sind passwortgesichert. Dennoch ist mit dem o.a. Programm und dem erwähnten Erläuterungs-Werkzeug das Einfügen von Erläuterungen (= Textfeld mit Pfeil) ohne Weiteres möglich (am Ursprungstext wird ja nichts verändert). Auch der Ausdruck ist einwandfrei mit den Zusätzen, also genau das, was Du in Deiner Variante (Word-Dokument + Textfeld + Pfeil) erreichst. M.E. eine einfache und elegante Lösung, die funktioniert. Sonst hätte ich den Tipp gar nicht gebracht, denn ein Umweg über jpg wäre ja kaum eine Ersparnis gegenüber Deinem Weg über Word. Probier’s doch einfach mal aus.
Warum dasselbe mit dem von Dir offensichtlich genutzten Adobe Acrobat nicht zu funktionieren scheint, entzieht sich meiner Kenntnis. Ist aber auch nicht von Belang, da kaum einer über dieses sauteure Programm verfügt.
Gruß
iudex
Hallo iudex,
der einfachste Weg für den “normalen User” ist sicher der Weg mit Fotokopierer und Lineal.
Um aber Deine Frage zu beantworten: Mit der von mir verwendeten Version meines zugegeben recht teuren Programms kann man schon Kommentare einfügen, verändert dann aber
a) das Originaldokument
und
b) “machen” sich diese Veränderungen im Ausdruck bei einem geschützten Dokument nicht so gut. Es sieht dann eben “bearbeitet” aus und es ist somit eine veränderte Kopie
Besser sieht es dann schon mit der Schreibmaschinenfunktion des genannten Programms aus.
Mir war aber wichtig, einen Weg aufzuzeigen, wie man das Dokument nicht verändert und dennoch die Übersetzungen einfach durchführt: nämlich diese nicht in den Auszug selbst hineinschreibt, sondern diese außerhalb der Kopie des Originaldokuments schreibt.
Dies ist der Hauptgrund für meine “Pfeilmethode”
Gruß
Stefan
Hallo Stefan.
abschließend und damit es keine Missverständnisse gibt: natürlich werde ich einen Ausdruck der Originaldokumente (pdf-Kontoauszüge von Kaupthing) einsenden und nur zusätzlich die mit der Übersetzung als Erläuterung versehenen Auszüge, sodass auf jeden Fall einmal die unveränderten Dokumente vorliegen. Außerdem ist bei den Dokumenteneigenschaften der pdf-Kontoauszüge unter “Sicherheit” das Einfügen von Anmerkungen ausdrücklich erlaubt, sodass ich Deine Bedenken oben unter b) nicht ganz teilen kann.
Im Übrigen wollte ich in keiner Weise Deinen Vorschlag (“Pfeilmethode” unter Word) kritisieren, sondern lediglich einen Tipp geben, wie es anders auch geht. Vielleicht entschließt sich der Eine oder Andere sogar, den ressourcenfressenden Acrobat-Reader durch das von mir genannte pfiffige Tool zu ersetzen, das ich selbst seit Jahren zu meiner vollen Zufriedenheit einsetze.
Im Gegenteil bin ich Dir außerordentlich für Deine Hilfestellungen dankbar, ganz besonders aber für Deine unermüdliche Übersetzungsarbeit, ohne die ich mich mit meinem beschränkten Schulenglisch (Altsprachler!) ziemlich schwer täte.
Ganz herzlichen Dank also und
Gruß
iudex
Hallo iudex,
Du schriebst:
Habe ich auch nicht als (negative) Kritik aufgefasst.
Wir beide haben hier ja eher ein wenig “gefachsimpelt” . . .
. . . und hoffentlich niemanden damit gelangweilt . . .
Viele Grüße
Stefan
Hallo zusammen,
ich seh so langsam den Wald vor lauter Zahlen nicht mehr…dafür habe ich nun eckige Augen.
Hoffe das das nun so alles mit der Rechnung passt.
Gibt es hier jemanden der seinen spitzen Blick draufwerfen würde/könnte?
Gruß
d5e5f5
Hallo,
wir geben hier keinerlei Beratung. Wir stellten lediglich Informationen zur Verfügung deren Verwendung auf eigene Gefahr geschieht. Aus rechtlichen Gründen geben wir hier KEINERLEI verbindliche Auskunft zum Thema Zinsen. Alles andere erachte ich als unseriös.
Wir bitten um Verständnis.
Wer “Minimalist” ist, könnte meiner Meinung nach Folgendes an Anlagen “einsparen”:
4.7 Kaupthing Bank hf. FAQ Sept. 2009 v1.0.doc (in neuer Version, siehe hier) könnte als alleiniger Nachweis für die Zinsätze (zutreffenden Zinssatz markieren) anstatt folgender Dokumente genommen werden:
- 4.1 Pressemitteilung 2008-03-14 – 4,8 v1.0.doc
- 4.1 Pressemitteilung 2008-03-14 – 4,8 v1.0.doc
- 4.2 Pressemitteilung 2008-04-09 – 5,65 v1.0.doc
- 4.3 Pressemitteilung 2008-09-23 – 5,65 fest v1.0.doc
- 4.4 Email 2008-09-19 – 5,65 fest v1.0.doc
- 4.6 KED FAQ Frage 71 v1.0.doc
- 4.x Email 2008-04-09 – FESTGELD v1.0.doc
- 4.x Pressemitteilung 2008-07-03 – FESTGELD v1.0.doc
- 4.x Pressemitteilung 2008-10-02 – FESTGELD v1.0.doc
- 8.2 Pressemitteilung 2008-03-14 – 4,8 komplett v1.0.pdf
- 8.3 Pressemitteilung 2008-04-09 – 5,65 komplett v1.0.pdf
- 8.4 Pressemitteilung 2008-09-23 – 5,65 fest komplett v1.0.pdf
- 8.5 Email 2008-09-19 – 5,65 fest komplett v1.0.pdf
- 8.6 Email 2008-04-09 FESTGELD.pdf
- 8.7 Pressemitteilung 2008-07-03 -FESTGELD.pdf
- 8.8 Pressemitteilung 2008-10-02 FESTGELD.pdf
4.5 AGB 2008-08-14 V.4 v1.0.doc könnte diese Dokumente ersetzen:
- 5.3 KED FAQ Frage 20 FESTGELD v1.0.doc
5.2 KED FAQ Fragen 22 & 23 v1.0.doc könnte dieses Dokument ersetzen:
- 5.1 Email Zinsberechnungsmethode 2008-08-13 v1.0.doc
7.1 AGB 2008-08-14 – II 11 12, III 6(1), VIII 13, IX 10 11 v1.0.doc könnte man auch weglassen…
Übrig bliebe dann der “Minimalisten-Baukasten“:
1.1 Claim Form – Tagesgeld v1.3.xls
1.1+1.2 Claim Form – TG+FG Beispiel 1 – v1.3.xls
1.1+1.2 Claim Form – TG+FG Beispiel 2 – v1.3.xls
1.1+1.2 Claim Form – TG+FG Beispiel 3 – v1.3.xls
1.1+1.2 Claim Form – TG+FG Beispiel 4 – v1.3.xls
2.1 Bestätigung Kontoeröffnung v1.0.doc
3.x Kontoauszüge v1.2.doc
4.5 AGB 2008-08-14 V.4 v1.0.doc
4.7 Kaupthing Bank hf. FAQ Sept. 2009 v1.0.doc (in neuer Version, siehe hier)
5.2 KED FAQ Fragen 22 & 23 v1.0.doc
6.1…4 Begründungen Priority Claim v1.2.doc
Wie immer gilt: Ohne Gewähr! Selbst basteln auf eigene Gefahr!
Hallo Jan,
danke für den Hinweis auf die neue FAQ. Hatte ich gestern vor meinem Update noch nicht gesehen
Habe ich soeben eingepflegt zusammen mit der weiteren von Dir vorgeschlagenen Ergänzung zu den AGBs.
Gruß
Stefan
Wunderbar. Wenn man mal seinen Antrag selbst ausgefüllt hat, merkt man erst, wo der bereits sehr gute Baukasten noch ergänzt werden kann.
Übrigens zum Thema “Soll ich per Einschreiben schicken?” noch folgender Hinweis der Bank:
S. 2, Absatz 3 von http://www.kaupthing.com/lisalib/getfile.aspx?itemid=20558
Sinngemäß übersetzt:
Falls Sie eine Kopie Ihres Anspruchs wünschen, die mit einem Datums-/Zeitstempel versehen und an Sie zurückgesandt werden soll, sollten Sie eine Extra-Kopie Ihres Anspruchs beilegen. Diese legen Sie – zusammen mit einer Erklärung, in der Sie um Rücksendung einer Kopie mit Eingangsstempel bitten – einem an Sie selbst adressierten, frankierten Rückumschlag bei. Das Abwicklungskomitee wird keine Kopie eines Anspruchs oder andere Beweise zur Verfügung stellen, dass ein Anspruch zu der Zeit erhalten wurde, als der Anspruch zugestellt wurde.
Die Erklärung/Statement könnte man folgendermaßen formulieren:
“Please return the copy of my claim form attached in the postage paid envelope with a date/time stamped on the copy to me.”
Das ist sicher die beweisrechtlich bessere Variante als ein Einschreiben mit Rückschein. Da kann man das Geld für’s Einschreiben besser in den frankierten Rückumschlag investieren.
Aber wie mache ich den Umschlag für die Beförderung durch die isländische Post frei???
Deutsche Briefmarken dürften wohl nicht akzeptiert werden.
Auf der anderen Seite sendet das WuC aber ja bereits E-Mail-Eingangsbestätigungen mit als Scan angehängten Anspruchschreiben.
Gruß
Stefan
Ja, keine Ahnung, ich habe es nicht ausprobiert. Briefmarken würde ich da natürlich auch keine draufkleben. Da muss man natürlich in die Filiale und nach einer Möglichkeit fragen, international vorzufrankieren. Wo ein Wille, da auch ein Weg.
Z.B. hier:
http://www.deutschepost.de/dpag?skin=lo&check=no&lang=de_DE&tab=1&xmlFile=link1015338_1007753
Na, wenn es Mail-Bestätigungen mit Scan gibt umso besser (Wo ist eigentlich meine vom TIF?
). Davon steht aber nichts in den Guidelines. Letztlich kann man machen, was man will.
Jan schrieb
Habe diese Mail-Bestätigung von jemandem in Kopie erhalten, der schon vor geraumer Zeit die Unterlagen abgesendet hatte.
Vom TIF habe ich auch nichts
Auch ich möchte meine Danke sagen.
Habe ich falsch verstanden, dass obere
….
Anschreiben
0.1 Anschreiben DE v1.2.doc
0.1 Anschreiben EN v1.2.doc
…
Links sind und beim Klicken auf entsprechenden Dokument heruntergeladen musste?
Wenn ja, warum kann ich es nicht. Fehlt die Berechtigung dafür?
@ anatol
Bitte auf Forderungsschreiben TG+FG 1.6 klicken. Das ist ein Zip-Archiv, in dem Du alle Dokumente findest.
Habe soeben dieses neue Update von Version 1.5 auf Version 1.6 eingestellt.
Gruß
Stefan
Hallo,
erstmal will ich Euch ein großes Kompliment machen. Wahnsinn, was hier gleistet wurde.
Ich habe offene Zinsforderungen, bin mir aber unsicher, ob ich sie überhaupt anmelden soll. Habe nämlich keinerlei Unterlagen hierzu. Kein Eröffnungsschreiben, keine Kontoauszüge etc. Nur noch ein Schreiben vom Nov. 08 mit dem Heinweis, dass mein Kapitalsaldo 0,00 Euro sei. Kann also meine Forderungen nicht wirklich nachweisen/beweisen.
Was meint ihr, kann ich das Porto sparen oder könnte ich doch Glück haben und meine Zinsforderungen könnten akzeptiert werden? Eigentlich müßten sich der Nachweis der Forderungen ja aus dem Datenbestand ergeben.
Für einen Tipp wäre ich echt dankbar.
Grüße
Hallo christian1,
du hast ja hoffentlich noch die Kontoauszüge deines Referenzkontos vom letzten und diesem Jahr. Daran siehst du ja, wann du Überweisungen zu Kaupthing bzw. von Kaupthing zurück auf’s Referenzkonto getätigt hast. Insofern hast du ja Belege, die du mit Übersetzungen versehen kannst (siehe Anlage 3.x für Übersetzungshilfen im Paket von StefanM). Alles andere als die konkreten Überweisungen würde ich schwärzen.
Wenn du zu dieser Fallgruppe ( http://kaupthing-edge.helft-uns.de/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faqs/buchungen-am-8-und-9-oktober-2008/uberweisung-von-kaupthing/ ), dann müsstest du dein Restgeld ja auch Ende Juni zurück bekommen haben.
Grüße und noch einen schönen zweiten Advent.
Jan
Hallo!
Auch von meiner Seite große Hochachtung und vielen Dank für die Arbeit des Infoportals. Ohne diese exzellente Vorarbeit hätte ich mich an das Thema “Zinsen” nicht herangewagt.
In meinen Unterlagen fehlt leider die Bestätigung über die Kontoeröffnung (Tagesgeld). Unauffindbar, sehr wahrscheinlich gleich mit der PIN zerhäckselt… Blöd… Ich habe nur noch das Schreiben, in dem mir Benutzerkennung und Freischaltcode für das Mobile Tan-Verfahren zugesandt wurde.
Ist die Bestätigung über die Kontoeröffnung durch Kaupthing edge so relevant? Aus den Kontoauszügen geht ja hervor, das ich Kunde der Bank war.
Was meint ihr? Kann ich das einfach weglassen?
Grüße und Danke für Rückmeldungen
tobo
Hallo tobo,
es ist nicht davon auszugehen, dass es aufgrund des Fehlens dieser Kontoeröffnungsbestätigung zu einer Ablehnung Deiner Ansprüche kommen wird.
Natürlich wird auch schon durch die Kontoauszüge belegt, dass Dein Kontoeröffnungsantrag von der KED angenommen wurde und somit ein “Vertrag” mit der KED bestand. Dieses “Tüpfelchen” auf dem “i“, auch das Datum des “Vertragsabschlusses” durch die Kontoeröffnungsbestätigung nachzuweisen, ist sicher schön – wenn man das Schreiben denn hat – aber es ist nicht mehr so relevant, wie es einmal war, als der Zinssatz der TG-Konten nur die ersten 6 Monate ab diesem Datum 5,65 % betrug.
Also, lass es einfach weg
Gruß
Stefan
- Am 3.12.09 als “Einschreiben International” mit Rückschein für 6,85 EUR abgeschickt
- Am 21.12.09 Rückschein erhalten
An dieser Stelle nochmals 1000 DANK an Stefan!
Dietlinde S.