Freistellungsauftrag ??? Kaupthing Bank
Roland1964 30. November 2009
Hallo Leute, kann mir jemand von Euch sagen , was ist denn eigentlich mit dem Freistellungsauftrag für die Zinsen die da kommen sollen?? Kann man den noch für 2008 und 2009 gleich mit in die Post zum Insolvenzverwalter schicken ?? Wer hat eine Idee dazu !!!
- Aktuelle News , Kaupthing Zinsen
- 4 Kommentare

Es ist davon auszugehen, dass alles Geld, was zur Auszahlung kommt, ohne jedwede Abzüge überwiesen werden wird. Dann ist es jedermanns eigene Verantwortung, diese Einkünfte ordnungsgemäß bei seiner Steuererklärung anzugeben.
Sollten aber wider Erwarten Steuern einbehalten werden, so ist das auch kein Problem. Denn hierfür muss es ja dann eine Bescheinigung darüber geben, dass die Steuern an ein deutsches Finanzamt abgeführt wurden. Und diese Abzüge kannst Du Dir – sofern Dein Freistellungslimit nicht überschritten ist – in voller Höhe bei der nächsten Steuererklärung zurückholen. So sieht es das deutsche Finanzrecht vor.
Also in jedem Fall kein Problem
Gruß
Stefan
Vielen Dank für die Rückinformation Stefan. Man möchte doch nach Möglichkeit immer alles bedenken, rein menschlich einfach. Gerade bei dieser besonderen Situation möchte man Fehler vermeiden.
Gruß Roland
Also das mit der Versteuerung etwaiger Zinsen sehe ich nicht als vorrangiges Problem,
ich fürchte eher, wir werden nichts zu versteuern haben !
…und im übrigen: Stefan hat Recht, bei der Versteuerung von Kapitaleinkünften gilt das Zuflussprinzip, also erst, wenn die Knete eingegangen ist.