Jan 5. Dezember 2009
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) verbreitet über die Medien das Gerücht, dass das Abwicklungskomitee der Kaupthing Bank der Ansicht sei, dass es sich bei unseren Zinsforderungen nicht um vorrangige, sondern um nachrangige Ansprüche handle (siehe konsumo.de und test.de – am besten die jeweilige Passage überlesen).
Dies ist nach aktuellem Stand der Dinge NICHT korrekt – man sollte einen Streit, den es derzeit nicht gibt, nicht vorzeitig herbeireden. RICHTIG ist Folgendes (Guidelines des Abwicklungskomitees Nr. 6.):
For interest and costs accrued up to and including 22 April 2009, the Winding-Up Committee’s current opinion is that Icelandic law is not certain as to whether the same level of priority applies to these claims as the claim for the corresponding principal. It is up to each creditor how they put their claim forward.
Sinngemäß auf Deutsch: Das Abwicklungskomitee ist sich derzeit NICHT SICHER, ob für Zinsansprüche derselbe Vorrang gilt wie für das Kapital [eingezahltes Kapital und gutzuschreibende Zinsen] und überlässt es den Gläubigern, wie sie ihren Anspruch vorbringen (= sprich: schaut sich zunächst an, welche Begründungen sie liefern werden). Das ist ein deutlicher Unterschied und Stand der Dinge. Deshalb kann es sich auch lohnen, etwas Zeit zu investieren und den Antrag (siehe hier, hier und hier) abzuschicken.
Jan 1. Dezember 2009
Siehe die Meldung bei www.kaupthing.com (in Englisch). Außerdem wird der Vorstandsvorsitz bei der Arion Bank neu ausgeschrieben (siehe hier) – falls sich jemand bewerben möchte…
Was ist da passiert?
Die Kaupthing Bank hf. übernimmt 87% der Anteile an der Arion Bank hf. (ehemals New Kaupthing, siehe Artikel v. 27.11.09). Entsprechendes geschah Mitte Oktober bereits mit Gltinir und Islandsbanki (siehe Forbes, Bloomberg, IceNews auf Englisch und Iceland Review auf Deutsch).
Was sind die Hintergründe?
Dies ist Teil der Bankenneuordnung und -abwicklung in Island (siehe u.a. unsere Artikel vom 08.09.09, 14.08.09, 21.07.09, 04.06.09, 30.05.09 und 23.10.08). Ausgangspunkt ist die faktische Zahlungsunfähigkeit der Kaupthing Bank hf. im Oktober 2008. Um in Island weiterhin ein funktionsfähiges Bankenwesen zu erhalten, nahm der Staat die Bank in staatliche Zwangsverwaltung und spaltete die isländischen Geschäftsbereiche in der “Good Bank” New Kaupthing (jetzt Arion Bank) ab. Dadurch werden der Insolvenz-/Abwicklungsmasse der verbliebenen “Bad Bank” Kaupthing Bank hf., in der die die ausländischen Geschäftsbereiche und Tochterfirmen gebündelt sind, natürlich Vermögenswerte entzogen. Dies konnte natürlich nicht so bleiben. Daher gab es mehrere Varianten: Variante 1 war die Ausgabe von Anleihen der Arion Bank an Kaupthing, wodurch die übernommenen Vermögenswerte langfristig zurückgezahlt worden wären. Diese Variante wurde verworfen (wohl auf Druck der Großgläubiger, darunter viele deutsche Banken – hier sind 9 groß in Island engagierte Institute genannt). Daher gab es zwei Alternativen (siehe hier): Entweder die Kaupthing Bank beteiligt sich an der Eigenkapitalausstattung der Arion Bank direkt (in Form der endgültigen Einbringung der abgespaltenen isländischen Geschäftsbereiche) und wird dafür Hauptaktionär der Arion Bank. Oder Kaupthing beteiligt sich nicht, die Regierung übernimmt vollständig die Verantwortung für die Eigenkapitalausstattung der Arion Bank und ersetzt der Kaupthing Bank direkt den Wert der isländischen Geschäftsbereiche abzüglich des inzwischen eingetretenen Wertverlustes (Kaupthing hätte außerdem zwischen 2011 und 2015 die Option gehabt, 90% der Anteile an der Arion Bank zu erwerben). Das Zwangsverwaltungskomitee (Resolution Committee) von Kaupthing, dessen Entscheidung letztlich verbindlich ist, hat sich (wohl gegen den Druck der Großgläubiger, daher die Verzögerung?) für die erste Alternative entschieden. Das hat für die isländische Regierung den angenehmen Nebeneffekt, dass sie sich für die Erhaltung des Bankenwesens nicht ganz so hoch verschulden muss… (siehe z.B. The Swedish Wire)
Wie geht es jetzt weiter?
Entscheidend ist, was aus der Kaupthing Bank hf. wird. Denkbar sind zwei Möglichkeiten: Eine Einigung mit den Gläubigern (zu denen auch alle weiterhin gehören, die ihre Anträge abschicken) und Fortführung der Bankgeschäfte, was zwangsläufig auf einen teilweisen Forderungsverzicht hinauslaufen würde. Oder – die weitaus wahrscheinlichere – Abwicklung der Kaupthing Bank hf., wozu alle Vermögenswerte der Bank (also auch die Anteile an der Arion Bank) über die Jahre zu Geld gemacht würden und das Geld dann entsprechend des Ranges an die Gläubiger verteilt würde.
akbaba 1. Dezember 2009
Zuerst vielen Dank für die vorbereitenden Hilfen für das Schreiben nach Reykjavík. Frage: Darf ich vor die Argumentationshilfe (englisch) vor allem mit den vielen Fundstellen übernehmen ?