Monatsarchiv für Januar 2010

Meine Versicherung (ARAG) weigert Zinsansrüche zu Unterstützen

22. Januar 2010

Die Sgen “Tagesgeldkonto ist Kapitalanlage”. Solche Fälle werden von ARAG nicht versichert. Is es wirkich dass Tagesgeld Kapitalanlage ist wie der schlauer versicherer telefonisch sagt oder will er bloß Geld sparen?
Danke

Einspruch ab sofort und auch per Mail möglich

22. Januar 2010

Hallo, sehe gerade, dass es nun über den Link der Kaupthing Seite zur Gläubiger Liste geht und dort nicht nur ein Einspruchsformular vorhanden ist, sondern auch auf die Möglichkeit hingewiesen wird, dass der Einspruch per E-mail erhoben werden kann.

Schreiben v. Kaupthing

22. Januar 2010

…dieses Schreiben erhielt ich gestern den 21.01.2010 . Dank Ihrer Hilfe (Übersetzung, Informationen usw.) konnte ich wenigstens die Liste von Kaupthing finden und fand auch meinen Namen wieder. Doch mir stellt sich noch die Frage ob weitere Handlungs-Schritte notwendig sind ???

Kostenrisiko bei Einspruch

21. Januar 2010

Kurz vorab: der Herr möge euch für eure Aktivitäten auf dieser Seite segnen, bis der Arzt kommt! Ansonsten würde ich gerne wissen, wie es um das Kostenrisiko nach Einspruch steht. Bleibt der Einspruch erfolglos, geht es dann automatisch ins Klagverfahren, also vor Gericht? Oder kann ich mir nach einer ablehnenden weiteren Entscheidung, wie in Deutschland einfach noch mal überlegen, ob ich eine kostenriskante Klage erhebe? Herzliche Grüße Gierhals

Handlungsmöglichkeiten nach der Entscheidung des Abwicklungskomitees

19. Januar 2010

Allgemeines

  • Dieser Artikel folgt dem Beschluss der Team-Besprechung und bezieht sich auf die Entscheidung des Abwicklungskomitees.
  • Wir geben für die folgenden Handlungsmöglichkeiten weder eine bestimmte Empfehlung ab, noch raten wir von einer bestimmten Handlungsmöglichkeit ab: Jeder muss selbst entscheiden, was er tut. D.h. jeder muss selbst entscheiden, ob er eine Reise zur Gläubigerversammlung antritt oder nicht. Jeder muss selbst entscheiden, ob er Einspruch erhebt oder nicht. Jeder muss selbst entscheiden, ob er einen Bevollmächtigten bestellt oder nicht. Jeder muss seinen Vertreter selbst auswählen, d.h. einen Anwalt oder jemand anderes bevollmächtigen, falls er eine Vertretung wünscht.
  • Wir behalten uns vor, Kommentare nicht freizugeben, die dem genannten Gebot durch einseitige Beeinflussung widersprechen.
  • Die folgenden Informationen betreffen auf jeden Fall die Sparer, die Post vom Insolvenzverwalter (Winding-up Committee) der Kaupthing Bank bekommen haben. Es sieht so aus, als ob noch nicht alle Sparer bei den aktuellen Einstufungen der Forderungen berücksichtigt werden konnten. Diese werden nach Informationen des aktuellen Schreibens bis zur nächsten Gläubigerversammlung am 18.05.2010 abgearbeitet. Wir gehen davon aus, dass dann entsprechende Schreiben zu den aktuellen rausgehen. Für diese gelten dann die folgenden Informationen entsprechend.
  • Eine Berichterstattung zum Thema Kaupthing wird es von unserer Seite noch einmal abschließend nach der Gläubigerversammlung vom 29.01.2010 geben.
  • Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen wir wie immer KEINE Haftung.

Weg 1: Man unternimmt nichts

  • In dieser Entscheidung hat das Winding-up Committee (= isländischer Insolvenzverwalter – im Folgenden Abwicklungskomitee genannt) die Tendenz des Resolution Committee vom April 2009 endgültig bestätigt. Wer nichts unternimmt, akzeptiert die Entscheidung des Abwicklungskomitee. Dann sind die Forderungen bis zum 22.04.2010 als gewöhnliche Insolvenzforderung, die nach Insolvenzquote bedient wird, eingestuft und Forderungen nach dem 22.04.2010 sowie Forderungen als vorrangige Hauptforderung (“Principal”) abgelehnt.
  • Auf der Gläubigerversammlung können andere Gläubiger die Forderung anfechten. Dies ist nach der aktuellen Einstufung durch das Winding-up Committee sehr unwahrscheinlich (weil voraussichtlich aussichtslos) aber nicht ausgeschlossen. Sollte es zu dem unwahrscheinlichen Fall kommen, werden wir noch einmal gesondert informieren.
  • Wird die Forderung nicht angefochten, ist die Entscheidung des Abwicklungskomitees endgültig!

Weg 2: Man erhebt Einspruch gegen die Entscheidung des Abwicklungskomitees

  • Wer mit der Entscheidung des Abwicklungskomitees nicht einverstanden ist, kann gegen diese Einspruch erheben. Laut des Schreibens des Abwicklungskomitees vom 19.01.2010 wird auf www.kaupthing.com (Einloggen mit den Daten aus dem Schreiben) ein “Pro-Forma-Einspruch” zur Verfügung gestellt, der an das Abwicklungskomitee gegen dessen Quittung bis zum Annahmeschluss am 29.01.2010 10:00 Uhr geschickt oder bei der Gläubigerversammlung abgegeben werden soll. Dieser muss schriftlich erfolgen, laut den FAQs Nr. 13 S. 6 kann er auch per Mail eingelegt werden. Das isländische Gesetz spricht jedenfalls von “in writing” was ich mit “schriftlich” übersetzen würde – dies bedeutet nach deutschem Recht jedenfalls, dass der Einspruch nicht per Mail eingelegt werden könnte (ob es nach isländischem Recht – auf das es hier ankommt! – genauso ist, kann ich natürlich nicht beurteilen!!!).
  • Ganz wichtig: Der Einspruch muss bis 29.01.2010 11:15 Uhr Isländischer Zeit beim Kaupthing-Abwicklungskomitee eingegangen sein.  Siehe dazu die neuesten Infos vom 28.01.10.
  • Auf der Gläubigerversammlung wird bei einem Einspruch eine Schlichtung mit dem Gläubiger bzw. dessen Vertreter versucht. Sollte diese scheitern oder ist der Gläubiger nicht anwesend und nicht vertreten, soll das Abwicklungskomitee eine (weitere) Schlichtung versuchen. Scheitert auch diese Schlichtung, landet der Streit vor isländischem Gericht! Update 07.03.10: Der isländische Wirtschaftsminister höchtspersönlich hat angedeutet, dass es genau auf letzteres hinauslaufen wird.

Weg 3: Man fliegt selbst zur Gläubigerversammlung oder lässt sich vertreten

  • Wie bereits bekannt (siehe hier), findet die Gläubigerversammlung am 29.01.2010 10:00 Uhr im Hilton Hotel Nordica, Sudurlandsbraut 2, Reykjavik statt.
  • Neben dem Einspruchsrecht steht dem Gläubiger bzw. seinem Bevollmächtigten die Teilnahme an einem Schlichtungsversuch zu.
  • Außerdem kann der Gläubiger bzw. sein Vertreter gegen Forderungen Dritter Einspruch erheben.
  • Macht der Gläubiger bzw. sein Bevollmächtigter vom Einspruchsrecht Gebrauch ist der Weg wiederum: Schlichtungsversuch und bei Scheitern isländisches Gericht.

Anhang: Der Vollständigkeit halber – Vertretung durch foren-city-Sparer oder ihnen nahe stehende Anwälte

  • Die Verantwortlichen unseres Nachbarn foren-city hatten einst besondere Vertrauensanwälte beworben/vorgestellt/empfohlen/etc. Es stellt sich die Frage, wie es an dieser Seite weitergeht. Dazu haben wir keinerlei Informationen, da die Aktion wie stets mitgeteilt in Alleinverantwortung von kaupthingedge.foren-city gelaufen ist. Noch fehlende Informationen, die uns vorlagen, haben wir anlässlich des Link-Hin-und-Hergeschiebes ergänzt: siehe hier (siehe auch den persönlichen Erfahrungsbericht von StefanM). Für weitere Informationen bitte die Verantwortlichen von kaupthingedge.foren-city kontaktieren.
  • Außerdem hat das “Aktionskomitee” unseres Nachbarn foren-city kürzlich eine sog. “Vollmachtsaktion” gestartet: Das bedeutet, dass zwei (je nach Sichtweise) mehr oder weniger gewöhnliche Sparer als Bevollmächtigte nach Island reisen werden, um dort mit isländischem Insolvenzverwalter und Anwälten der Großbanken über unsere Forderungen zu verhandeln. Dabei sollte jedem klar sein: Bei dem aktuell anstehenden Termin handelt es sich NICHT um eine reine Info-Veranstaltung, sondern um eine Veranstaltung, die die unter Weg 2 und 3 beschriebenen Konsequenzen mit sich bringt. Mit einer Bevollmächtigung werden die beiden Sparer ermächtigt, einen der oben beschriebenen Wege nach ihrem Gutdünken einzuschlagen. Wer sich für diese Aktion interessiert, möge diesem Link hier folgen, der zu weiteren Informationen führt. Wir übernehmen für diese Aktion keinerlei Haftung oder Konsequenzen, auch hier liegt die Alleinverantwortung bei kaupthingedge.foren-city. Mit deren Verantwortlichen muss man alles Weitere klären.

Der besondere Weg: Einigungsangebot der Rechtschutzversicherung

  • Das Geschäft funktioniert kurz gesagt folgendermaßen: Die Rechtschutzversicherung bietet Begleichung eines Großteils der Zinsforderung an und der Versicherte verzichtet im Gegenzug auf weitere rechtliche Schritte in Sachen Kaupthing.
  • Siehe dazu die Erfahrungsberichte von Herbert und Gudrun sowie den ausführlichen Bericht von StefanM

Auswertung Schreiben des Abwicklungskomitees

19. Januar 2010

Hier sind die wichtigsten (neuen) Informationen des Schreiben des Abwicklungskomitees zusammengefasst – wie immer ohne jegliche Gewähr! Da ich bisher kein Schreiben bekomme habe, erfolgt dies anhand der eingestellten Schreiben der Mitstreiter Karl-Heinz und bestfox (Vielen Dank an die beiden für ihr rasches Handeln!).

Anscheinend handelt es sich um ein Standardschreiben für alle deutschen Sparer, das für den Einzelfall ein wenig abgewandelt wird.

Das Abwicklungskomitee (= Insolvenzverwalter) schreibt, dass es den betreffenden Anspruch und auch das anliegende Belegmaterial  geprüft habe und zu folgenden Ergebnissen gekommen sei:

  • Forderungen, die als vorrangige Hauptforderung “Prinicpal” geltend gemacht wurden, werden abgelehnt, da vorrangige Forderungen bereits ausgezahlt worden seien. Die fälschlich angemeldeten Forderungen würden aber als gewöhnliche Insolvenzforderungen anerkannt (vermutlich handelt es sich um Zinsforderungen, die unter “prinicpal” eingetragen wurden).
  • Die Zinsforderung werde nicht als vorrangige Forderung anerkannt, da rechnerisch aufgelaufene Zinsen weder vor noch nach dem 22. April 2009 als vorrangige Forderungen anerkannt werden könnten.
  • Die Zinsforderung werde aber in gewisser Höhe (sehr wahrscheinlich bis zum 22.04.2009) als gewöhnliche Insolvenzforderung anerkannt (die nach Insolvenzquote bedient wird – siehe zur Behandlung dieser Forderungen den Bericht vom 08.09.09).
  • Forderungen nach dem 22.04.2009 werden als nachrangige Forderungen vollständig abgelehnt, da (wahrscheinlich mangels Insolvenzmasse) keine Aussicht auf Bezahlung bestehe (Das war zu erwarten: siehe den Artikel vom 15.07.09, den Kommentar vom 18.10.09 und den Artikel vom 18.11.09).

Am 22.01.2010 wird – wie bereits bekannt – eine Liste von Forderungen ins Netz gestellt, zu der man sich mit den beigelegten Daten Zugang verschaffen kann. Der Inhalt der Liste ist vertraulich, steht nur Gläubigern oder ihren Bevollmächtigten zu und darf nicht veröffentlicht werden.

Aufgrund der Reichweite und Zahl der Forderungen habe das Abwicklungskomitee vor der Gläubigerversammlung am 29.10.2010 noch nicht alle Forderungen einordnen können. Daher werde das Abwicklungskomitee eine Folge-Gläubigerversammlung am 19.05.2010 10:00 Uhr im Hilton Hotel Nordica, Sudurlandsbraut 2, Reykjavik ansetzen, um die Ansprüche zu diskutieren, die noch nicht am 29.01.2010 abgeschlossen werden konnten. Sollte auch bis dahin der Forderungsbewertungsprozess noch nicht abgeschlossen sein, werde das Abwicklungskomitee ein weiteres Treffen im Jahr 2010 ansetzen, um die Diskussion der Anerkennung von ausstehenden Forderungen abzuschließen.

Hier sind die Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf dieses Schreiben.

Antwort zu Claim Form

19. Januar 2010

Scheinbar gibt es unterschiedliche Antwortschreiben.

Im Gegensatz zu der von Euch veröffentlichten Version, lautet der 2. Teil des ersten Absatzes bei mir wie folgt:

“(…) Please note that all principal on Kaupthing Edge accounts has already been paid out, your claim regarding the principal is therefore rejected. However, please be advised that the Winding Up Commiteedoes recognise and accept your claim in the sum of ISK…….. under article 113 of the Bankruptcy Act. Please note that claim for interests post 22. April 2009 is a deferred claim as provided for under article 114 of Act no. 21 7 1991 on Bankruptcy etc.”

Leider verstehe ich das Anschreiben mit mittelmäßigen Englischkenntnissen nicht genau.

Hört sich insgesamt so an, als wäre der Antrag auf Behandlung als Priority Claim abgelehnt und für die Auszahlung von Zinsen nach dem 22. April ein anderer Antrag fällig.

Allerdings entspricht die als akzeptiert angegebene Summe mit keinem meiner Zinssummen im Antrag überein.

Wäre ja logisch, das würde den “Interest Claimed up to 22. April 09″ – Summen in der Claim Form entsprechen.

Wenn jemand anderes besser durchblickt, freue ich mich über Kommentare. Bis dahin frohes Rätseln !

Kauphting verschickt Briefe per DHL

19. Januar 2010

Per Email werden Gläubiger informiert, das ein Bescheid von Kauphting unterwegs ist.
Ich nehme an, das es sich hier um unser Zugangsdaten zur Glaübigerliste handelt.

Anmerkung von mir:
Bitte auch im Spam-Ordner nachsehen. Der Absender ist null@null. Es gibt auch eine Sendungsverfolgungs-Nummer.

Update Dirk:

Hier 2 Beispiele von Karl-Heinz und bestfox

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