Gute FAQs des Forums
Dirk 13. Oktober 2008
Was soll ich jetzt tun?
Ruhe bewahren! Die Zahlungsunfähigkeit der Kaupthing Bank wurde am 30.10.2008 durch die fme festgestellt. In den nächsten Tagen wird es konkrete Informationen zum Ablauf des Entschädigungsprozess geben.
Wo erhalte ich offizielle Informationen?
- Newsseite der Isländischen Finanzaufsicht (FME)
Hier veröffentlicht die Isländische Finanzaufsicht (FME) offizielle News.
Hier könnt ihr zusätzlich den Newsletter der FME abonnieren (am besten “all news” auswählen). - Newsseite des isländischen Einlagensicherungsfonds
- FAQ der Verbraucherzentrale Hamburg
- Seite der BaFin
Dort findet Ihr auch Fragen und Antworten zur Kaupthing Bank, Niederlassung Deutschland - Seite des Bundesfinanzministeriums
Dort finden sich auch Fragen und Antworten zur Finanzkrise - Auf der Seite von Kaupthing Edge Deutschland
Wo finde ich aktuelle Pressemeldungen?
- Newssuche bei Google
Hier könnt Ihr Euch einmal täglich die neusten Nachrichten zu Kaupthing per Mail zusenden lassen. - Auf Finanznachrichten.de
- Einschlägige Seiten der Tagespresse und den Finanzmagazinen, wie z.B. Financial Times Deutschland , Wirtschaftswoche und Handelblatt
- Im Forum könnt Ihr die Berichte diskutieren
Ich habe keinen Kontoauszug von Kaupthing Edge
Als Nachweis des Guthabens können auch die Kontoauszüge des Referenzkontos genommen werden.
Was ist mit meinen Zinsen? (siehe Forum )
“Das isländische Einlagensicherungssystem beruht auf der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.” (Quelle )
In dieser Richtlinie heißt es erläuternd:
“Einlage: ein Guthaben, das sich aus auf einem Konto verbliebenen Beträgen oder aus Zwischenpositionen im Rahmen von normalen Bankgeschäften ergibt und vom Kreditinstitut nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen zurückzuzahlen ist, sowie Forderungen, die das Kreditinstitut durch Ausstellung einer Urkunde verbrieft hat.” (Quelle )
“Zwischenpositionen im Rahmen von normalen Bankgeschäften” schließt die Zinsen unseres Erachtens nach mit ein.
Für alle, die nicht wissen, welche Zinsen inzwischen angefallen sind, können sich hier einen Zinsrechner runterladen.
Wären mögliche Verluste von der Steuer absetzbar? (siehe Forum )
“Steuerpflichtig sind die Erträge aus Kapitalanlagen, abzgl. Werbungskosten. Entsprechend sind zwar Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anlage (Gebühren etc.) abzugsfähig. Da der Kapitalstock an sich aber nicht versteuert wird, ist leider entsprechend auch der Verlust steuersystematisch nicht berücksichtigungsfähig.”
Quelle: Forum
- 1 Kommentar

Hallo,
ich habe eine ganze kurze Frage!
Ich habe damals nicht meinen Freistellungsauftrag ausgefüllt. Bedingung ist ja, ihn bis Ende des Jahres unterschrieben zu den Banken zu schicken. Was mache ich jetzt mit der Kaupthing Bank. Gibt es jetzt spezielle Bedingungen die ich beachten muss? Brauch ich gar keinen mehr zu der Bank schicken? Oder was soll ich jetzt unternehmen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
GerCan