Kaupthing Zinsen

Info-Update: Gespräch mit foren-city-Aktivist k.o.pthing

Jan 17. August 2010

k.o.pthing ist einer der führenden Köpfe aus dem Aktionskomitee unserer Nachbarn. Er war kürzlich erneut in Island und hatte Gelegenheit mit einigen Personen zu reden, die in Island am Kaupthing-Insolvenzverfahren beteiligt sind. Daher wäre es natürlich interessant gewesen, ein paar Schlüsseldaten zum Verfahren zu erfahren.

Aus diesem Artikel hier hat sich eine rege Diskussion ergeben (siehe schon dort). Dieser Artikel dient der Zusammenfassung. Leider erwies sich k.o.pthing als schwieriger Gesprächspartner, da er (auch auf präzise Nachfragen) wenig zur Sache beitragen konnte und stattdessen ausschweifend Unwichtigkeiten diskutierte. Dadurch wurde das Thema unübersichtlich. Ich fasse daher das Wesentliche, das unsere Leser interessieren könnte, zusammen – aufgrund der genannten Schwierigkeiten allerdings ohne Gewähr! Die Infos beziehen sich auf Einsprüche gegen die Entscheidung des Winding-up Committees, Zinsansprüche nicht als Priority Claims, sondern als gewöhnliche Insolvenzforderungen einzustufen.

1. Das Winding-up Committee hat zusammen mit zwei isländischen Anwälten Gerichtsverfahren hinsichtlich der deutschen Kaupthing-Edge-Sparer eingeleitet:
Bei den Anwälten handelt es sich um die beiden bislang einzigen mit Kaupthing-Edge-Deutschland-Fällen betreuten isländischen Anwälten. Insgesamt werden 13 Fälle an das isländische Bezirksgericht weitergeleitet, davon sind wohl 5 Fälle Musterverfahren (siehe unter 2.). Zwei der Musterverfahren werden von einem beim Obersten Gericht zugelassenen Anwalt im Auftrag einer deutschen Rechtschutzversicherung vertreten. Drei der Musterverfahren betreffen foren-city-Nutzer und werden von einem anderen Anwalt vertreten. Beide Anwälte haben vollkommen selbständig und unabhängig von foren-city die Musterverfahren eingeleitet und eigene Begründungen eingereicht. Eine frühzeitige Anbindung an diese Verfahren hat das foren-city-Aktionskomitee nicht geschafft, weshalb das Verfahren unter 1. in Begründung und Verfahren von den Vorhaben unter 3. bisher unabhängig geblieben ist. Inzwischen versucht das foren-city-Management, eine Abindung an die angelaufenen Musterverfahren nachzuholen bzw. eigene Musterverfahren zu starten (siehe unter 3.) Ob die Verfahren der drei foren-city-Mitglieder vom foren-city-Spendenkonto (oder über Rechtschutzversicherungen oder ganz auf eigene Rechnung) finanziert werden, teilte k.o.pthing trotz Nachfrage nicht mit. Zum zeitlichen Ablauf der in die Wege geleiteten Musterverfahren (Zitat k.o.pthing): ,,Es gibt Mitte September ein Hearing vor Gericht, dann bekommt der Klägeranwalt eine Frist von drei Wochen für seine Begründung, dann bekommen die WuC-Anwälte weiter drei Wochen zur Beantwortung, dann erfolgt einige Zeit später die erstinstanzliche Entscheidung, dann die Weiterleitung zur Revision.”

2. In allen Verfahren geht es v.a. um die Frage, welchen Rang die Zinsforderungen derjenigen erhalten, die Einspruch eingelegt haben. Möglicherweise profitieren bei einem Erfolg dieser Musterverfahren alle Einspruchsgläubiger (egal, welches Antragsverfahren sie gewählt haben). k.o.pthing antwortete zu diesem Punkt ausweichend, sodass er hier nichts konkret Zielführendes beisteuern konnte. Endgültige Gewissheit wird man erst nach einem endgültigem Urteil (voraussichtlich in einigen Jahren) haben.

3. k.o.pthing und sein foren-city-Zentralkomitee versuchen darüber hinaus Folgendes: In ihrer Begründung hatten die foren-city-Macher nicht nur unsere Argumentationshilfe kopiert, sondern zusätzlich einige Eigenheiten ergänzt. Jedenfalls wollen die foren-city-Macher ,,ihre” Begründung (d.h. die Kopie unserer Begründung plus foren-city-Eigenheiten) ebenfalls zu Musterverfahren machen – entsprechendes gilt für Fälle von DZ-Bank-Betroffenen und Festgeld-Anlegern, die angeblich von den laufenden Verfahren nicht erfasst sind (siehe dazu im Einzelnen foren-city-Rundmail 28). Für diese Verfahren gilt vorrangig die aktuelle Großspendenaktion von foren-city. Falls bei dieser noch Geld übrig bleibt, sollen zur Sicherheit noch ein bis zwei Verfahren durchgeführt werden, die sich speziell auf die auf unserer Seite bereitgestellte Argumentationshilfe beziehen. Eine – zumindest vorläufig – benötigte Spendenhöhe teilte k.o.pthing nicht mit, es geisterten zu Beginn der Aktion einmal ,,erhebliche Kosten im fünfstelligen Bereich” durch den Raum. Zur Erklärung: Das Verfahren unter 3. ist nicht an das unter 1. angebunden, obwohl foren-city sich einst im Juli 2009 einer engen ,,Zusammenarbeit” mit dem anderen Anwalt rühmte und dafür bereits Spenden gesammelt hatte, obwohl der andere Anwalt foren-city-Mitglieder vertritt und obwohl k.o.pthing als Vertreter zahlreicher Sparer auf der Gläubigerversammlung im Januar 2010 in Island war. k.o.pthing hat in dieser Hinsicht ein Versäumnis bestritten und pauschal erklärt, es laufe alles nach Plan. Dies mag jeder für sich bewerten. Warum das Verfahren unter 3. jetzt noch gebraucht wird, obwohl es bereits Musterverfahren gibt (siehe 1.), deutete k.o.pthing nur an: Vermutlich geht es darum, bestimmte, vom foren-city-Zentralkomitee erdachte Besonderheiten ebenfalls per Musterverfahren klären zu lassen (dieser Eindruck erhärtet sich nach der foren-city-Rundmail 28). Im Übrigen enthalte ich mich an dieser Stelle einer Bewertung über die Sinnhaftigkeit einzelner oder aller unter 3. geplanten Schritte – diese bewerte ebenfalls jeder für sich.

Fazit: Da k.o.pthing weder das Verfahren noch seine Vorgehensweise transparent erklären konnte, gebe ich an dieser Stelle keine Empfehlung für die foren-city-Aktivitäten ab. Wer hinsichtlich seiner Zinsen bis zum Äußersten und wirklich sicher gehen möchte, der wende sich am besten an einen der isländischen Anwälte oder an eine mit Kaupthing-Edge-Fällen bereits befasste deutsche Kanzlei… Die Kontaktdaten des beim Obersten Gerichts zugelassenen, deutschsprachigen isländischen Anwalts (siehe 1.) will k.o.pthing nicht nennen. Die Kontaktdaten des anderen isländischen Anwalts (siehe 1.) findet man hier. Wer kein Geld und keinen Aufwand für seinen Einspruch mehr investieren möchte, sollte einfach abwarten, wie die laufenden Musterverfahren (siehe 1. und 2.) ausgehen…

Einsprüche gegen Einstufung – Der Weg führt zum Gericht

Jan 3. August 2010

Dieser Artikel betrifft alle, die auf der Anerkennung ihres Zinsanspruches als vorrangige Forderung (Priority Claim) bestehen und deshalb gegen die anderslautende Entscheidung des Abwicklungskomitees (Winding-up Committee) Einspruch eingelegt haben (zur Erinnerung: Dies entspricht Weg 2 hier).

Anlass ist ein weiterer Island-Reisebericht unserer Nachbarn (siehe hier), der uns zugespielt wurde. Kurz gesagt: Dieser enthält nichts Neues gegenüber Januar 2010: Es steht im Prinzip dasselbe drin wie auf der foren-city-Telefonkonferenz bereits zu hören war. Über den Streit entscheiden also nicht die Verhandlungskünste des Aktionskomitees unserer Nachbarn, sondern isländische (oder sogar europäische) Richter (siehe auch unsere regelmäßigen Klarstellungen von Anfang an: 1, 2, 3, 4, 5 und 6). Das sog. ,,informelle Treffen mit dem Wuc” steht übrigens nicht nur unseren Nachbarn, sondern jedem Einspruchs-Gläubiger zu, der mit dem Winding-up Committee in den Räumlichkeiten der Bank in Reykjavik reden möchte (siehe hier unter Frage 4).

Was folgt daraus für alle, die o.g. Einspruch eingelegt haben? Sie müssen sich entscheiden, ob sie gerichtliche Schritte (und die damit verbundenen weiteren Kosten) in Island (!) einleiten wollen.

Wer mit unseren Nachbarn den Weg über Musterklagen (siehe dazu sehr ausführlich hier) gehen möchte, sollte Folgendes beachten:

  • Das Winding-up Committee hat bereits selbst Gerichtsverfahren eingeleitet (siehe hier unter Frage 4). Unklar ist, wie dieses Verfahren genau aussehen soll. Sicher ist, dass damit nicht die geplanten Musterverfahren unserer Nachbarn gemeint sind. Denn laut deren Bericht (siehe hier) ist es ihnen erst jetzt gelungen, ihre Musterklagen-Idee dem Winding-up Committee überhaupt erst einmal vorzuschlagen. Kurz gesagt: Das Verfahren lief seit Januar 2010 komplett am Aktionskomitee von foren-city vorbei.
  • Aus dem Bericht (siehe hier) ergibt sich auch in anderen Punkten, dass das exakte gerichtliche Vorgehen des foren-city-Aktionskomitees noch immer nicht klar ist: Sie haben sich erst jetzt beim Bezirksgericht Reykjavik über Gerichtskosten und mögliche konkrete Vorgehensweisen informiert… Außerdem haben sie sich mit zwei isländischen Anwälten getroffen (damit hat sich die Zahl ihrer isländischen Anwälte innerhalb weniger Tage bereits verdoppelt, siehe hier unter 3.). Über Anwaltskosten enthält der Bericht (siehe hier) gar keine Angaben. Kurz: Das ganze gerichtliche Vorgehen des foren-city-Aktionskomitees steckt somit noch in der Planungsphase, möglicherweise sogar nur in deren Köpfen.
  • Insgesamt kann man schließen: Die Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten für das Verfahren unserer Nachbarn sind weiterhin vollkommen unsicher. Zu beachten ist, dass ein gerichtliches Verfahren kaum mit einer Instanz gelöst sein wird, sondern in Island über mehrere Instanzen und eventuell noch zu europäischen Gerichten führen kann. Dies wird Kosten und Dauer des Verfahrens sicherlich weiter treiben.

Scheitert der Kampf um Zinsen an mangelndem Interesse?

Dirk 8. Juli 2010

Wie in einer gestern veröffentlichten Massen E-Mail unserer “Nachbarn” ersichtlich wird, scheint der Kampf um die Zinsen doch weitaus weniger Interesse zu wecken als von den Foren-Oberen und dem König der Kaupthing-Opfer bisher angenommen. Eine Vollmacht, bei der man nichts tun muss für seine 2,50€ Zinsanspruch ist eben doch leichter ausgefüllt als eine Überweisung ohne garantierte Aussicht auf Erfolg.

Ich persönlich zweifle am Erfolg eines solchen Verfahrens, da auch dieses über Jahre laufen kann mit unbestimmtem Ergebnis.

Ich finde dieses Werben nicht nachdrücklich sondern penetrant. Aber mir klingt noch ein Satz im Ohr: “Entschuldigen Sie bitte meine Penetranz.” Diese richtet sich nun offensichtlich gegen die eigenen “Untertanen”?

Hoffnung auf Zinsen dank Nr. 4 der Argumentationshilfe?

Jan 5. Juni 2010

Diese Information ist für alle interessant, die Zinsen als vorrangige Forderung (Priority Claim) angemeldet haben und die der diesbezüglich ablehnenden Entscheidung des Abwicklungskomitees (Winding-up Committee) per Einspruch widersprochen haben (siehe zur Erinnerung Weg 2 hier):

In Nr. 4 unserer Argumentationshilfe, näher ausgeführt in Absatz 3 dieses Arguments, wiesen wir die isländischen Insolvenzverwalter auf eine mögliche Diskriminierung der deutschen Sparer entgegen EWR-Recht hin. Diese entstand aufgrund der Bankenaufspaltung in Island.

Nun, über ein halbes Jahr später, kommt die Überwachungsbehörde der EFTA zum selben Ergebnis wie wir, wie sie in einem Schreiben an die isländische Regierung mitteilt (S. 13-14). Die isländische Regierung muss nun antworten. Möglicherweise liegt hier der Schlüssel, um noch die Anerkennung der Zinsen als vorrangige Forderungen zu erreichen. Jeder, der zum o.g. Betroffenenkreis zählt, sollte dieses Verfahren im Auge behalten.

Uns erfüllt uns ein wenig mit Stolz, dass helft-uns einmal mehr die ersten waren, die dieses Argument angestoßen und entwickelt haben. :-)

P.S.: Nach anfänglicher Skepsis und Kritik ist die Nützlichkeit unserer Argumentationshilfe auch unseren Nachbarn von foren-city nicht entgangen. Deshalb wurden dort weite Teile des Textes übernommen, was unter Beachtung der rechtlich gebotenen Quellenpflicht geschah. Allerdings wurde dort das Argument 4 abgekürzt. Zitat: ,,(5a) bis (5c) sind wortwörtliches Zitate aus dem Argument 4 der ,,Argumentationshilfe Priority Claims” von Jan, wobei in (5b) und (5c) einige Passagen bewusst weggelassen wurden.” Dumm nur, dass es sich bei der Kürzung ausgerechnet um die nun auch von der EFTA gerügte Rechtsproblematik handelt. Manchmal hat das Original doch Vorteile. Es ist nicht sicher, ob das Abwicklungskomitee  bei denjenigen, die die foren-city-Version eingesandt haben, eine verspätete Rüge akzeptiert. Wir gehen allerdings davon aus, dass auch die verspätete Rüge zulässig ist, übernehmen dafür aber keine Gewähr.

Wirtschaftswoche: Kaupthing-Kunden: Kampf um Geld und Gerechtigkeit

Jan 21. Mai 2010

Die Wirtschaftswoche hat in einem längeren Artikel noch einmal die Argumente der Kaupthing-Sparer zusammengeschrieben. Diese sind allerdings nicht neu, sondern altbekannt und maßgeblich von dieser Seite aus mitgeliefert (siehe z.B. Artikel vom 16.07.09 – dort insbesondere Anmerkung zu Punkt 16 -, Argumentationshilfe vom 04.10.09).

Meine Meinung zu den Nachwehen der Kaupthing-Geschichte:

Gerechtigkeit? Die Einlagen sind doch längst zu 100% aus der Insolvenzmasse der Kaupthing-Bank zurückgezahlt worden. Ursprünglich waren nur 20.887 € abgesichert. Also haben die Isländer rechtlich noch draufgelegt. Mehr als genug Gerechtigkeit also… Was bringen mir AGB, wenn die Bank pleite ist? Antwort: Nichts. Dann gilt Insolvenz- und nicht AGB-Recht. Mittels AGB hat sich noch niemand dem Insolvenzrecht entzogen. Daher verstehe ich die große Aufregung nicht… Auch wenn’s nicht jeder hören mag: Es geht jetzt eher darum, wer das Insolvenzrisiko der Bank hinsichtlich der Zinsen tragen muss. Müssen auch wir Sparer unser ,,Lehrgeld/Leergeld” zahlen oder wird uns dies auch abgenommen? Dies ist einfach ein hübsches Spiel…

Geld? Ich halte dieses Verfahren nicht mehr für ergiebig. Und wenn man sich die im Artikel der WiWo genannten Summen anschaut, sieht es mir eher nach einem teuren Hobby aus…

Die Klage könnte sich bald als Pyrrhussieg herausstellen. Denn die (rechtliche) Musik spielt in Island… Ein deutscher Vollstreckungsbescheid dürfte in einem isländischen Insolvenzverfahren herzlich wenig interessieren, da es dem Charakter des Insolvenzverfahrens komplett widerspricht…

Neues auf Kaupthing.com

Lehane 12. Mai 2010

Kaupthing Island hat überarbeitete Listen veröffentlicht

http://www.kaupthing.com/?pageid=4131

Unter  “list of claims  and objections” findet man 3 Listen:

  • The updated list of lodged claims against Kaupthing Bank hf., third edition published 11. May 2010
  • List of corrections on the list of claims, made in the third edition published 11. May 2010
  • und The list of objections, filed at or before the creditors‘ meeting on 29 January 2010

Auch neue FAQ sind veröffentlicht – unter Kaupthing Edge sogar in deutsch.

Neues von der Insolvenzquote: Belangloses und Interessantes

Jan 18. April 2010

Diese Information ist für alle gedacht, die ihre Zinsen bei Kaupthing angemeldet haben. Da nach derzeitigem Stand – abgesehen von Rechtsmitteln – für diese Forderung weiterhin mit einer Insolvenquote (dort unter 1.) zu rechnen ist, bleibt interessant, welche Höhe an Vermögenswerten sich auf welche Höhe von Forderungen verteilen wird. Dazu gab es in der letzten Zeit zwei Meldungen, die hier kurz besprochen werden sollen:

Einerseits hat Kaupthing eine Pressemitteilung zum Untersuchungsbericht herausgegeben. Für den Laien mag es sich so darstellen, dass Kaupthing kurzfristig auf die Veröffentlichung des Untersuchungsberichts reagiert habe. Richtig ist, dass hier das Zwangsverwaltungskomitee der Bank (Resolution Committee – seit 09.10.08 im Amt) darauf verweist, dass nach erster Prüfung alle im Bericht genannten Fälle bereits untersucht wurden bzw. werden. Dazu werden allgemein das Vorgehen des Zwangsverwaltungskomitees und seiner rechtlichen Partner beschrieben. Im Gegenteil habe man den Sonderermittlern sogar wichtige Hinweise gegeben. Dies verwundert nicht, denn bei einer Insolvenz sind vorher oft einige Dinge im Unternehmen ,,schief gegangen”. Daher ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Insolvenzverwalters (dessen Teil-Rolle das Resolution Committee übernommen hat), die Geschäfte des insolventen Unternehmens zu überprüfen. Das ist auch in Deutschland so. Einem Insolvenzverwalter stehen zahlreiche Rechtsinstrumente gegen krumme Geschäfte zu Lasten der Gläubiger zu.  Diese Instrumente muss er im Interesse der Gläubiger einsetzen. Kurz gesagt: Die Pressemitteilung enthält nichts Neues, sondern ist eher PR der Isländer, die auf die Wahrung der Interessen der Gläubiger verweisen. Denn schließlich ist man auf die ,,big player” als künftige Geldgeber angewiesen und will wieder (neue) Geschäfte mit ihnen machen.

Andererseits wurde Anfang April bekannt, dass die Ansprüche von Vincent und Robert Tchenguiz (bzw. diesen zuzuordnenden Unternehmen) vom Winding-up Committee (Abwicklungskomitee) der Kaupthing Bank abgelehnt wurden (siehe den englischsprachigen Telegraph). Die Verbindung von Robert Tchenguiz zu Kaupthing beleuchteten wir bereits am 19.04.09 und 19.05.09. Es geht also um keine kleinen Summen.  Die Tchenguiz-Brüder verlangten zusammen umgerechnet ca. 2,6 Mrd. € Schadensersatz als ,,priority claim”, was 5% aller angemeldeten Forderungen entspricht! Behält die Entscheidung Bestand sinkt die Forderungssumme und es ist mehr für die übrigen Gläubiger (also auch für uns) zum Verteilen da – wenn auch nur wenig mehr pro einzelnem Gläubiger. Tchenguiz steht für ein Geschäftsbaren, das nun im Untersuchungsbericht (siehe hier und hier) erneut schonungslos offen gelegt wurde: (Mit-)Eigentümer der Banken nutzten diese (und damit auch unsere Einlagen), um großzügig Kredite für eigene Geschäfte in Anspruch zu nehmen. Nach einem Bericht von Times Online (in Englisch) wurden dabei selbst bestehende Gesetze gebrochen: Isländische Verordnungen besagten bereits damals, dass nicht mehr als 25% des eigenen Unternehmensvermögens (Eigenkapital) an eine einzelne Person oder mit ihr verbundene Personen vergeben werden dürfen. Robert Tchenguiz erhielt aber sogar Kredite, die 60% des Wertes des Eigenkapitals entsprachen. Noch doller trieben es Jon Asgeir Johannesson, der über die Baugur Einzelhandelsgruppe die Glitnir Bank kontrollierte, und Bjorgolfur Gudmundsson, der die Landsbanki kontrollierte und gleich einen ganzen englischen Fußballclub (West Ham United) kaufte. Ersterer erhielt Kredite, die 80% des Eigenkapitals entsprachen, letzterer und dessen Sohn sogar im Wert von 140% des Eigenkapitals!

Aktualisierte Version der Forderungsliste steht online

Dirk 15. März 2010

Heute erreichte uns folgende Pressemeldung von Kaupthing:

An updated version of the list of claims is now available on the secure website for creditors. A list of the corrections made to it is also available.

Secure website for creditors: https://kaupthinglistofclaims.hysing.is/

Die Liste der Forderungen wurde auf der geschützen Internetseite aktualisiert. Auch eine Liste der Korrekturen ist verfügbar.

Nächste Einträge »

currish-inconclusive
currish-inconclusive
currish-inconclusive
currish-inconclusive