kaupthing
katzedino 9. März 2011
Hab damals auch Widerspruch eingelegt, muss ich den jetzt zurückziehen. und wie muss ich das dann machen? Ich kann kein Englisch.
katzedino 9. März 2011
Hab damals auch Widerspruch eingelegt, muss ich den jetzt zurückziehen. und wie muss ich das dann machen? Ich kann kein Englisch.
StefanM 2. Februar 2011
…
Aufgrund der aus meiner Sicht hohen Wichtigkeit dieser Veröffentlichung habe ich mich dazu entschlossen (vorübergehend) aus meinem Kaupthing-Ruhestand zurückzukehren.
Hallo Jan: Wie siehst Du das Ganze als Jurist? Deine Meinung wäre mir sehr wichtig.
Deutsche Übersetzung von StefanM vom 02.02.2011 (wie immer ohne Gewähr)
Im Anschluss an die Gläubigerversammlung vom 29. Januar 2010 hat das Winding-up Committee der Kaupthing Bank hf. gemäß dem in Kapitel XVII des Insolvenzgesetzes Nr. 21/1991 vorgeschriebenen Verfahren die Gläubiger zu den settlement meetings eingeladen.
Anmerkung des Übersetzers: Diese Einladungen zu Versammlungen mit dem Ziel eine Einigung herbeizuführen erfolgten nur per (Internet-)Veröffentlichung – nicht per Briefpost – und waren an alle Gläubiger gerichtet, die Widerspruch eingelegt hatten oder mit der Entscheidung des Winding-up Committees nicht einverstanden waren.
Bitte beachten Sie, dass – wenn ein Gläubiger, der gegen eine Entscheidung des Winding-up Committees Widerspruch eingelegt hat, zum settlement meeting nicht erscheint – das Winding-up Committee aufgrund der Vorgaben des Insolvenzgesetzes Nr. 21/1991 den Fall zur Entscheidung an das Bezirksgericht von Reykjavik abgeben muss. Falls der Gläubiger bei der Verhandlung seines Falles vor Gericht auch nicht erscheint, wird sein Widerspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen und der entsprechende Gläubiger kann vom Gericht zur Zahlung von Gerichts- und Anwaltskosten an Kaupthing Bank hf. sowie an andere Gläubiger verurteilt werden. Sämtliche der Kaupthing Bank hf. zugesprochenen Kosten werden bei den entsprechenden Gläubigern eingetrieben werden.
Die Abweisung eines Widerspruchs durch das Bezirksgericht aufgrund der Tatsache, dass der entsprechende Gläubiger nicht vor Gericht erschien, führt zudem zu dem Ergebnis, dass das Winding-up Committee diesen Fall als abgeschlossen betrachtet. In den vergangenen Wochen wurden dem Winding-up Committee in einer größeren Anzahl von abgewiesenen Klagen bzw. Widersprüchen bereits die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten zugesprochen und das Winding-up Committee hat bereits damit begonnen, diese Kosten einzutreiben.
Es ist daher wichtig, dass jeder Gläubiger in Hinblick auf das oben Gesagte seinen Widerspruch überdenken sollte.
Das Winding-up Committee möchte noch betonen, dass alle settlement meetings in isländischer Sprache abgehalten werden.
ENDE DER VERÖFFENTLICHUNG
Hier das Original:
01.February 2011
Since the Creditors’ Meeting on 29 January 2010 the Winding-up Committee of Kaupthing Bank hf. has been inviting creditors to settlement meetings in compliance with the procedure set out in chapter XVIII of the Bankruptcy Act no. 21/1991.
Attention is drawn to the fact that if a creditor who has objected to a decision by the Winding-up Committee does not attend the settlement meeting, the Winding-up Committee must, in accordance with the Articles of the Bankruptcy Act no. 21/1991, refer the dispute to the District Court of Reykjavik for resolution. If a creditor fails to make an appearance before the District Court when his case is filed, the case will most likely be dismissed and the relevant creditor may be ordered, by the Court, to pay Kaupthing Bank hf. and/or another creditor’s legal costs. All legal costs awarded to Kaupthing Bank hf. by the courts will be collected from the relevant creditors.
The dismissal of a disputed case by the District Court where a creditor fails to make an appearance would also result in the decision by the Winding-up Committee on the respective claim being considered final. In the last few weeks, the Winding-up Committee has been awarded legal costs in a number of dismissed cases and has begun collecting these costs.
It is important that creditors review their objections in light of the above.
The Winding-up Committee would also like to emphasize that all settlement meetings are held in Icelandic.
Quelle: http://www.kaupthing.com/Pages/4271?NewsID=4398
Gruß
Stefan
KK 24. Januar 2011
Kann mir jemand sagen wie, oder was jetzt mit den angefallenen Zinsen umgegangen wird?
Gibt es Hoffnung auf eine Auszahlung der Zinsen? Danke!
Jan 15. Dezember 2010
Kaupthing hat gestern eine Sachstandsmeldung zu den Musterverfahren veröffentlicht und zwei Listen online gestellt (siehe hier).
In der Sachstandsmeldung des Insolvenzverwalters (Winding-up Committee), die sich auf die von Anfang September bezieht, heißt es, dass von den 25 Musterverfahren bereits 21 vor Gericht gelandet sind. Zunächst werden zwei Verfahren verhandelt. Darin geht es um den Rang der Forderung (Priority oder nicht?). Urteile dazu werden für Mitte 2011 erwartet. Die beteiligten Richter, Anwälte und der Insolvenzverwalter sind sich einig, dass bis zur Klärung dieser Verfahren alle weiteren Verfahren ausgesetzt werden. Im Übrigen geht das Winding-up Committee davon aus, dass die 25 Verfahren die meisten Streitpunkte um die Kaupthing Edge Deutschland Forderungen abdecken, u.a. Fragen des Vorrangs und der Berechnung der Forderungen, der von der DZ-Bank aufgehaltenen Überweisungen, Strafzinsen, usw. Wer meint, nicht unter die Musterverfahren zu fallen, kann unter der angegebenen E-Mail-Adresse um einen Schlichtungstermin mit dem Winding-up Committee bitten und damit ein eigenes Gerichtsverfahren auslösen.
Die Listen enthalten einerseits die mit Einspruch angefochtenen Forderungen, die von einem Kaupthing Edge Deutschland Musterverfahren betroffen sein könnten. Andererseits enthält die zweite Liste per Einspruch angefochtene, abgelehnte Forderungen, die von den Musterverfahren nicht erfasst sind.
Jan 21. September 2010
Das Abwicklungkomitee (Winding-up Committee = Insolvenzverwalter) der Kaupthing Bank hat heute bekannt gegeben, wie es in Bezug auf Zinsen weiter geht, siehe die englischsprachige Mitteilung auf der Kaupthing-Seite. (Hier die Nachricht auf der Deutschen Seite) Hier eine sinngemäße Übersetzung:
Insgesamt haben die deutschen Edge-Gläubiger 16.343 Ansprüche gestellt. Die Mehrheit hatte die Einstufung als vorrangige Forderung beantragt, das Winding-up Comittee hat diese aber als gewöhnliche Ansprüche angesehen und eingestuft. Gegen diese Entscheidung und/oder gegen die Einstufung der Forderungen der Höhe nach haben ca. 5500 Gläubiger Einspruch eingelegt.
Das Winding-up Committee hat davon 25 Fälle an das Bezirksgericht in Reykjavik weiter geleitet und ist der Ansicht, dass damit alle oder die meisten Einsprüche abgedeckt werden. Die ersten Verhandlungen laufen bereits und Entscheidungen sind für Mitte 2011 wahrscheinlich. Wenn das Bezirksgericht oder sogar die nächste Instanz (Oberstes Gericht von Island) gegen das Winding-up Committee entscheiden, wird es seine Entscheidungen zu den Einsprüchen entsprechend korrigieren.
In naher Zukunft wird das Winding-up Committee unter www.kaupthing.com eine Liste mit allen Gläubigern veröffentlichen, die in den Anwendungsbereich dieses Verfahrens fallen.
Um sowohl kostspielige als auch lange Prozesse zu vermeiden, hat das Winding-up Committee alle anderen Einspruchsverfahren bis zu den Urteilen ausgesetzt. Deshalb ist es für diese Gläubiger nicht notwendig, um ein Vermittlungstreffen mit dem Winding-up Committee zu ersuchen (wer da wohl gemeint ist?
).
Alle Entscheidungen des Winding-up Committee, gegen die nicht Einspruch eingelegt wurde, sind gemäß Art. 119 Abs. 1 isl. Insolvenzordnung (eigentlich ergibt sich das aus Art. 120 Abs. 3
) endgültig und werden nicht von den Gerichtsverfahren und von dieser Nachricht erfasst.
Jan 17. August 2010
k.o.pthing ist einer der führenden Köpfe aus dem Aktionskomitee unserer Nachbarn. Er war kürzlich erneut in Island und hatte Gelegenheit mit einigen Personen zu reden, die in Island am Kaupthing-Insolvenzverfahren beteiligt sind. Daher wäre es natürlich interessant gewesen, ein paar Schlüsseldaten zum Verfahren zu erfahren.
Aus diesem Artikel hier hat sich eine rege Diskussion ergeben (siehe schon dort). Dieser Artikel dient der Zusammenfassung. Leider erwies sich k.o.pthing als schwieriger Gesprächspartner, da er (auch auf präzise Nachfragen) wenig zur Sache beitragen konnte und stattdessen ausschweifend Unwichtigkeiten diskutierte. Dadurch wurde das Thema unübersichtlich. Ich fasse daher das Wesentliche, das unsere Leser interessieren könnte, zusammen – aufgrund der genannten Schwierigkeiten allerdings ohne Gewähr! Die Infos beziehen sich auf Einsprüche gegen die Entscheidung des Winding-up Committees, Zinsansprüche nicht als Priority Claims, sondern als gewöhnliche Insolvenzforderungen einzustufen.
1. Das Winding-up Committee hat zusammen mit zwei isländischen Anwälten Gerichtsverfahren hinsichtlich der deutschen Kaupthing-Edge-Sparer eingeleitet:
Bei den Anwälten handelt es sich um die beiden bislang einzigen mit Kaupthing-Edge-Deutschland-Fällen betreuten isländischen Anwälten. Insgesamt werden 13 Fälle an das isländische Bezirksgericht weitergeleitet, davon sind wohl 5 Fälle Musterverfahren (siehe unter 2.). Zwei der Musterverfahren werden von einem beim Obersten Gericht zugelassenen Anwalt im Auftrag einer deutschen Rechtsschutzversicherung vertreten. Drei der Musterverfahren betreffen foren-city-Nutzer und werden von einem anderen Anwalt vertreten. Beide Anwälte haben vollkommen selbständig und unabhängig von foren-city die Musterverfahren eingeleitet und eigene Begründungen eingereicht. Eine frühzeitige Anbindung an diese Verfahren hat das foren-city-Aktionskomitee nicht geschafft, weshalb das Verfahren unter 1. in Begründung und Verfahren von den Vorhaben unter 3. bisher unabhängig geblieben ist. Inzwischen versucht das foren-city-Management, eine Abindung an die angelaufenen Musterverfahren nachzuholen bzw. eigene Musterverfahren zu starten (siehe unter 3.) Ob die Verfahren der drei foren-city-Mitglieder vom foren-city-Spendenkonto (oder über Rechtsschutzversicherungen oder ganz auf eigene Rechnung) finanziert werden, teilte k.o.pthing trotz Nachfrage nicht mit. Zum zeitlichen Ablauf der in die Wege geleiteten Musterverfahren (Zitat k.o.pthing): ,,Es gibt Mitte September ein Hearing vor Gericht, dann bekommt der Klägeranwalt eine Frist von drei Wochen für seine Begründung, dann bekommen die WuC-Anwälte weiter drei Wochen zur Beantwortung, dann erfolgt einige Zeit später die erstinstanzliche Entscheidung, dann die Weiterleitung zur Revision.”
2. In allen Verfahren geht es v.a. um die Frage, welchen Rang die Zinsforderungen derjenigen erhalten, die Einspruch eingelegt haben. Möglicherweise profitieren bei einem Erfolg dieser Musterverfahren alle Einspruchsgläubiger (egal, welches Antragsverfahren sie gewählt haben). k.o.pthing antwortete zu diesem Punkt ausweichend, sodass er hier nichts konkret Zielführendes beisteuern konnte. Endgültige Gewissheit wird man erst nach einem endgültigem Urteil (voraussichtlich in einigen Jahren) haben.
3. k.o.pthing und sein foren-city-Zentralkomitee versuchen darüber hinaus Folgendes: In ihrer Begründung hatten die foren-city-Macher nicht nur unsere Argumentationshilfe kopiert, sondern zusätzlich einige Eigenheiten ergänzt. Jedenfalls wollen die foren-city-Macher ,,ihre” Begründung (d.h. die Kopie unserer Begründung plus foren-city-Eigenheiten) ebenfalls zu Musterverfahren machen – entsprechendes gilt für Fälle von DZ-Bank-Betroffenen und Festgeld-Anlegern, die angeblich von den laufenden Verfahren nicht erfasst sind (siehe dazu im Einzelnen foren-city-Rundmail 28). Für diese Verfahren gilt vorrangig die aktuelle Großspendenaktion von foren-city. Falls bei dieser noch Geld übrig bleibt, sollen zur Sicherheit noch ein bis zwei Verfahren durchgeführt werden, die sich speziell auf die auf unserer Seite bereitgestellte Argumentationshilfe beziehen. Eine – zumindest vorläufig – benötigte Spendenhöhe teilte k.o.pthing nicht mit, es geisterten zu Beginn der Aktion einmal ,,erhebliche Kosten im fünfstelligen Bereich” durch den Raum. Zur Erklärung: Das Verfahren unter 3. ist nicht an das unter 1. angebunden, obwohl foren-city sich einst im Juli 2009 einer engen ,,Zusammenarbeit” mit dem anderen Anwalt rühmte und dafür bereits Spenden gesammelt hatte, obwohl der andere Anwalt foren-city-Mitglieder vertritt und obwohl k.o.pthing als Vertreter zahlreicher Sparer auf der Gläubigerversammlung im Januar 2010 in Island war. k.o.pthing hat in dieser Hinsicht ein Versäumnis bestritten und pauschal erklärt, es laufe alles nach Plan. Dies mag jeder für sich bewerten. Warum das Verfahren unter 3. jetzt noch gebraucht wird, obwohl es bereits Musterverfahren gibt (siehe 1.), deutete k.o.pthing nur an: Vermutlich geht es darum, bestimmte, vom foren-city-Zentralkomitee erdachte Besonderheiten ebenfalls per Musterverfahren klären zu lassen (dieser Eindruck erhärtet sich nach der foren-city-Rundmail 28). Im Übrigen enthalte ich mich an dieser Stelle einer Bewertung über die Sinnhaftigkeit einzelner oder aller unter 3. geplanten Schritte – diese bewerte ebenfalls jeder für sich.
Fazit: Da k.o.pthing weder das Verfahren noch seine Vorgehensweise transparent erklären konnte, gebe ich an dieser Stelle keine Empfehlung für die foren-city-Aktivitäten ab. Wer hinsichtlich seiner Zinsen bis zum Äußersten und wirklich sicher gehen möchte, der wende sich am besten an einen der isländischen Anwälte oder an eine mit Kaupthing-Edge-Fällen bereits befasste deutsche Kanzlei… Die Kontaktdaten des beim Obersten Gerichts zugelassenen, deutschsprachigen isländischen Anwalts (siehe 1.) will k.o.pthing nicht nennen. Die Kontaktdaten des anderen isländischen Anwalts (siehe 1.) findet man hier. Wer kein Geld und keinen Aufwand für seinen Einspruch mehr investieren möchte, sollte einfach abwarten, wie die laufenden Musterverfahren (siehe 1. und 2.) ausgehen…
Jan 3. August 2010
Dieser Artikel betrifft alle, die auf der Anerkennung ihres Zinsanspruches als vorrangige Forderung (Priority Claim) bestehen und deshalb gegen die anderslautende Entscheidung des Abwicklungskomitees (Winding-up Committee) Einspruch eingelegt haben (zur Erinnerung: Dies entspricht Weg 2 hier).
Anlass ist ein weiterer Island-Reisebericht unserer Nachbarn (siehe hier), der uns zugespielt wurde. Kurz gesagt: Dieser enthält nichts Neues gegenüber Januar 2010: Es steht im Prinzip dasselbe drin wie auf der foren-city-Telefonkonferenz bereits zu hören war. Über den Streit entscheiden also nicht die Verhandlungskünste des Aktionskomitees unserer Nachbarn, sondern isländische (oder sogar europäische) Richter (siehe auch unsere regelmäßigen Klarstellungen von Anfang an: 1, 2, 3, 4, 5 und 6). Das sog. ,,informelle Treffen mit dem Wuc” steht übrigens nicht nur unseren Nachbarn, sondern jedem Einspruchs-Gläubiger zu, der mit dem Winding-up Committee in den Räumlichkeiten der Bank in Reykjavik reden möchte (siehe hier unter Frage 4).
Was folgt daraus für alle, die o.g. Einspruch eingelegt haben? Sie müssen sich entscheiden, ob sie gerichtliche Schritte (und die damit verbundenen weiteren Kosten) in Island (!) einleiten wollen.
Wer mit unseren Nachbarn den Weg über Musterklagen (siehe dazu sehr ausführlich hier) gehen möchte, sollte Folgendes beachten:
Dirk 8. Juli 2010
Wie in einer gestern veröffentlichten Massen E-Mail unserer “Nachbarn” ersichtlich wird, scheint der Kampf um die Zinsen doch weitaus weniger Interesse zu wecken als von den Foren-Oberen und dem König der Kaupthing-Opfer bisher angenommen. Eine Vollmacht, bei der man nichts tun muss für seine 2,50€ Zinsanspruch ist eben doch leichter ausgefüllt als eine Überweisung ohne garantierte Aussicht auf Erfolg.
Ich persönlich zweifle am Erfolg eines solchen Verfahrens, da auch dieses über Jahre laufen kann mit unbestimmtem Ergebnis.
Ich finde dieses Werben nicht nachdrücklich sondern penetrant. Aber mir klingt noch ein Satz im Ohr: “Entschuldigen Sie bitte meine Penetranz.” Diese richtet sich nun offensichtlich gegen die eigenen “Untertanen”?