Neue Westfälische: ARAG hilft Lehman-Opfern und Kaupthing-Sparern
Jan 14. Februar 2009
Die Rechtsschutzversicherung ARAG werde bei Altverträgen von Lehman-Zertifikate-Opfern den Spekulationsausschluss nicht anwenden. Gleiches gelte für Kaupthing-Kunden. Siehe den Artikel hier.
Anmerkung Jan: Wenn Versicherungen, die normalerweise gerne so viel wie möglich an Ansprüchen zurückweisen, ,,großzügig“ auf einen Spekulationsausschluss verzichten, zeigt dies, wie rechtlich unhaltbar der Spekulationsvorwurf überhaupt ist.
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- 3 Kommentare
Betr.: ARAG
Soll das heißen, dass die ARAG für anwaltliche Kosten neuerdings die Deckung übernimmt? Im Oktober `08 hat sie sich doch noch damit herausgeredet, dass Kaupthing, nach damaligem Kenntnisstand, kein Versicherungsfall ist.
Was ist mit Altvertrag gemeint?
@mobby_x: Wie bereits in meiner Anmerkung geschrieben, versuchen Versicherungen oft, einen Versicherungsfall zu verneinen. Anscheinend ist dies im Kaupthing-Fall aber nicht möglich, weil die Vertragsbedingungen zu eindeutig pro Versicherungsfall sind. Mit Altverträgen sind wahrscheinlich alle Versicherungsverträge gemeint, die vor Eröffnung des Kaupthing-Kontos abgeschlossen wurden. Im Zweifel einfach mal bei der Versicherung anrufen.
Spekulation und Sparkonto schließt sich eh aus.
Wir haben alle Sparkonten – entweder täglich zugängliche oder Festgeldkonten.
Unglaublich, dass wir von Leuten, die es wirklich besser wissen sollten wie die ARAG immer noch in die Spekulantenecke gestellt werden.