Nie ein Zweifel über isländische Verpflichtungen
Jan 5. März 2009
Dies sagt Percy Westerlund, Botschafter und Chef der Europäischen Kommissions-Delegation für Norwegen und Island in Oslo. Die isländische Regierung habe ihre rechtliche Verpflichtung nach EWR-Recht, Konteninhaber von Niederlassungen isländischer Banken zu entschädigen, bereits vor dem Zusammenbruch der Banken offiziell anerkannt. Dabei bezog er sich auf einen Schriftwechsel zwischen britischen und isländischen Ministerien im August und Oktober. Die Europäische Union würde ohne jeden Zweifel einen Gerichtsprozess gewinnen, aber lange Gerichtsstreitigkeiten seien weder nötig noch gewinnbringend. Aus diesem Grund habe die isländische Regierung ihre rechtlich eindeutige Entschädigungsverpflichtung auch ausdrücklich auf die Niederlassungen ihrer Banken im EWR-Ausland ausgedehnt. Nach dem EWR-Vertrag ist es nicht erlaubt, Bürger anderer EWR-Mitgliedsstaaten zu diskriminieren.
Siehe newsfrettir.com (in Englisch).
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- 1 Kommentar
Hallo,
daß wir im Recht sind und unsere Spargroschen auf jeden Fall zurückerhalten, war mir schon klar, als ich meinen ersten EURO bei der Kaupthing Edge Bank angelegt habe.
Doch was daraus geworden ist, ist ja allseits bekannt.
„Lasst Worten Taten folgen.“ Oder noch bessser „Geld“
Grüße
Johann.