Überweisung ZU Kaupthing: Dirk kämpft mit seiner Referenzkontobank
Jan 27. März 2009
Wie sicher viele andere von euch auch, kämpft Dirk wegen seiner Überweisung vom Referenzkonto ZU Kaupthing mit seiner Referenzkontobank. Dabei gilt ein großes Dankeschön ubit, der im Forum diesen Link zum Überweisungsrecht gepostet hatte.
Dirk ist nach § 676 b Abs. 3 BGB vorgegangen, weil dieser Anspruch nur Überweisungen bis zu einer Garantiesumme i.H.v. 12.500 € absichert. Hätte er mehr als diese Garantiesumme an Kaupthing überwiesen, wäre er nach § 676 b Abs. 2 BGB vorgegangen, da dieser Anspruch nicht nach oben hin begrenzt ist.
Hier könnt ihr den bisherigen Stand ansehen:
Dirks Anschreiben vom 10.03.2009
Antwort der Referenzkontobank vom 23.03.2009
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Interssant ist hierzu §676b Abs.2 BGB:
„Das überweisende Kreditinstitut hat von ihm selbst oder von einem der zwischengeschalteten Kreditinstitute entgegen dem Überweisungsvertrag einbehaltene Beträge ohne zusätzliche Entgelte und Auslagen nach Wahl des Überweisenden entweder diesem zu erstatten oder dem Begünstigten zu überweisen.“
Das gilt hier ausschließlich, wenn das Geld vor Greifen des Moratoriums schon bei der DZ war. Aufgrund der Aufrechnung reicht für den Erfolg der Überweisung bereits die Erklärung der Aufrechnung und die Meldung an KED, dass dieser Betrag Deinem Konto zuzurechnen ist. Im Bankenverkehr werden keine Gelder ausgetauscht sondern nur Forderungen. Deshalb wird dieser § wohl hier nicht weiterhelfen, da es vermutlich lediglich ein Fehler bei Kaupthing ist, die bei DZ hängengebliebenen Beträge der letzten Tage korrekt auszuweisen.
Ich würde Comdirect eine neue Aufforderung schicken unter Hinweis auf §676b Abs.2 BGB. Als Anlage eine Kopie des Überweisungsauftrags und die Bestätigung des Kaupthing-Guthabens, in dem eben dieser Betrag fehlt, beilegen. Aufklärung über den Verbleib einfordern. Ich nehme an, das die Überweisung ausführende Institut muss den Erfolg der Überweisung belegen. Eine Frist von 30 Tagen setzen zur Rücküberweisung auf das eigene Girokonto. Bei Erfolglosigkeit mit weiteren rechtlichen Schritten udrohen. (Wäre auch ein Thema für den Verbraucherschutz).
Danach würde ich abwarten, ob in den kommenden Monaten anderweitig entschädigt wird. Danach kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen.
@ reso: Achtung! Bitte nicht die Fälle durcheinander schmeißen. Es geht hier um Überweisungen ZU Kaupthing, nicht VON Kaupthing. Im hier vorliegenden Fall hat die DZ nicht aufgerechnet. Unterschied ist auch in den FAQs erklärt.