Geschäftsbebingungen von Kaupthing Deutschland
r-burghart@versanet.de 4. Mai 2009
Seite3/11 gilt deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtstandklausel
Seite/13 In Streitfällen schriftlich an den Ombudsmann Bundesverband deutscher Banken e.V. Postfach 040307 , 10062 Berlin.Seite 15/4 Zinsen werden jährlich zum 31.12. berechnet.Kündigung kann m.E. nicht von Seiten der Bank erfolgen. Seite23/11Anwendbares Recht/ Gerichtstand hier steht:Die Bank legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Was soll der Quatsch mit Island?Wir sollten hier die Bank verklagen und uns nicht weiter hinhalten lassen
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- 9 Kommentare
zu „In Streitfällen schriftlich an den Ombudsmann“ kann ich nur sagen, das(s) ich dort im Oktober/November angefragt hatte.
Daraufhin bekam ich folgende Antwort:
„…Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir in Ihrer Angelegenheit nicht tätig werden können. Unser Schlichtungsverfahren gilt nur für die dem Verfahren angeschlossenen privaten Banken, zu denen die Kaupthing Bank nicht zählt.“
und auf die Nachfrage, ob Kaupthing jemals dabei war:
„…auf Ihre E-Mail vom 7. November 2008 teilen wir Ihnen mit, dass die Kaupthing Bank nie Mitglied des Bundesverbands deutscher Banken war und dem Ombudsmannverfahren nicht angeschlossen war.“
Hier sollten evtl. mal jemand mit AGB und Jura Erfahrung klären, ob das nicht den Verdacht der Täuschung erfüllt!?
Mit ,,deutschem Recht“ wird man nur das Recht vereinbaren können, worüber die Parteien entscheiden können, sprich BGB und deutsches Handelsrecht.
Ich glaube aber kaum, dass damit die Anwendbarkeit isländischen Insolvenzrechts ausgeschlossen ist. Denn Kaupthing Deutschland ist rechtlich nicht selbständig, sondern gehört direkt zur isländischen Kaupthing Bank hf. Damit gilt das isländische Moratorium (Zahlungsaufschub), keine Pflicht zur Zahlung.
Deshalb kann man nur für die Zukunft sagen: Bei Niederlassungen sollten die Alarmglocken klingen, während eine deutsche Rechtsform als Tochter (GmbH, AG) ruhiger schlafen lässt.
Hallo Leute, genau die Lage auf den Punkt gebracht. Wir müssen aktiv werden. Was ich schon lange sage: „verklagen wir die Bank“
Ich schlage vor, jeder zahlt zB. 5 €. Macht x 30000 = 150000€ !
Dafür müßte doch eine entsprechende rechtliche Vertretung problemlos zu bekommen sein. Die Verarschung geht sonst munter weiter.
Eine Frage kam mir da eben.
Eine Sammelklage ist wohl nicht drin, aber was ist, wenn wir einen Verein, also eine juristische Person gründen?
Wäre es vorstellbar, sämtliche Zinsansprüche dem Verein zu überschreiben, der sie dann einklagt?
Die Kosten für das Verfahren könnten dann anteilig auf die Vereinsmitglieder umgelegt werden – je mehr Mitglieder, desto geringer wird der Beitrag.
Vielleicht kann man das mal juristisch abklopfen, es ist nur so eine Idee…
ich wäre mit nem heiermann dabei.
umfrage? hier und im forum?
@ Freddielein: Das mit dem Verein ist jedenfalls denkbar. Denn abtreten kannst du Ansprüche (sofern sie denn was einbringen) an wen, du willst. Allerdings: Je höher die abgetretenen Zinsforderungen an den Verein (sagen wir 500.000 €), desto höher wird auch die Anwaltsgebühr sein, denn die bemisst sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Und der Verein hat keine Rechtsschutzversicherung, kein Anwalt wird einen insolventen Verein vertreten.
Und ich sage es gern nochmal: Solange wir nicht mal die Einlagen zurück haben, sind alle Zinsträume meiner Meinung nach Schäume. Deshalb würde ich erstmal schauen, dass wir die Einlagen zurück bekommen. Was euch natürlich nicht davon abhält, trotzdem mit der Vereinsgründung loszulegen, wenn ihr sie für sinnvoll haltet…
1. Mein Eindruck vom Forum: Alles tendiert in die Richtung, sich auf Einlagensicherungsfond, Politik und Verwaltung zu verlassen. Warum hat bis heute keiner seine Forderungen bei der ja noch existierenden Kaupthing Bank hf.
geltend gemacht ( Mahnbescheid? ). Oder wurden diese
Beiträge kassiert ?
2. Die Geschäftsbedingungen der Kaupthing Bank hf. sind doch durchaus kundenfreundlich zu interpretieren: Es gilt deutsches Recht!
3. Liegt der tiefere Sinn dieses Forums vielleicht genau darin, jeden Schritt in Richtung juristischer Aufarbeitung
zu verhindern ?
Anmerkung Dirk: Derartige Unterstellungen verbitte ich mir und weiße diese auf’s schärfste zurück! Es steht jedem frei rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Es steht dir jederzeit frei, selbst etwas zu unternehmen oder juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dein Anwalt kann dann in deinem Sinne handeln und deine Interessen vertreten. Wir sind selbst Geschädigte und keine Geschädigtenvertreter und können dies nicht. Ebenfalls können wir keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Wir beantworten Fragen nur nach unserem eigenen Meinungsbild. Dies kannst du auch in der Rubrik „Über uns“ nachlesen. Der Sinn dieser Webseite -die du wahrscheinlich mit Forum meinst- liegt darin Informationen zu bündeln und weiterzugeben. Die Nutzung der Seite ist kostenlos und an keine Anmeldung oder Beitrag gebunden. Ich hoffe, damit deine Fragen beantwortet zu haben.
@ walter3: Dirks und Nathalies Worten ist nur eines hinzuzufügen.
Zu 2. Man kann nur Recht vereinbaren, dass auch abdingbar ist. Für solches deutsches Privatrecht (z.B. BGB-Regeln) und Handelsrecht (z.B. HGB-Regeln) kann man bei grenzüberschreitenden Vorgängen im Prinzip wählen, welches Recht anwendbar ist: sprich isländisches oder deutsches ABDINGBARES Recht.
Was man NICHT vereinbaren kann, ist zwingendes Recht. Es ist nicht möglich über einen Vertrag isländisches Insolvenzrecht auszuschließen.
Wie gesagt, wir sind eine Selbsthilfeseite. Wenn die Antwort nicht genügend ist, kann man sich an meine künftigen Kollegen wenden – dafür wirst du aber wohl ein paar Euro abdrücken müssen. Wenn du meinst, der Weg zurück zum Geld ist ein rechtliches Kinderspiel, dann solltest du schnellstens deinen Anwalt aufsuchen und dich nicht mit uns abgeben.
Guten Tag!