Kontenkündigung
emweh 26. Mai 2009
Hallo,
wenn Kaupthing "vorsorglich" das Konto kündigt, macht es dann nicht Sinn der Kündigung ebenfalls "vorsorglich" zu widersprechen, bis die Zinszahlung in vereinbarter Höhe gutgeschrieben ist?!
M.f.G.
emweh
Anmerkung Nathalie: Dieser Satz ist im Leitfaden aufgenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine Zinsen ausbezahlt, die nicht schon dem Konto gutgeschrieben waren. Ob diese später geltend gemacht werden können, ist unbekannt. Wir können hier keine rechtlich verbindliche Anwort geben.
Nochmal der Hinweis: Bitte den Leitfaden lesen. Fragen, die bereits im Leitfaden stehen, werden als Artikel kommentarlos nicht mehr frei gegeben.
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