Zinsen im Abwicklungsverfahren
Jan 15. Juli 2009
Dirk hat es aus meiner Sicht zutreffend auf den Punkt gebracht!
Ergänzen möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch:
- Da von den Gläubigern eine Einstufung über den Rang der Forderung verlangt wird, würde ich bei der Anspruchanmeldung auf “Priority Claims” mit Argumenten aus der “Zinsfrage” plädieren. Dazu später ggf. mehr.
- Es gibt außerdem noch eine englischsprachige offizielle Veröffentlichung auf der Kaupthing-Seite (vollständige Übersetzung von StefanM siehe hier)
- Wie bei Insolvenzen üblich wird es wohl einen Stichtag für die Berechnung der Forderungen gegen die Bank geben. D.h. es werden wahrscheinlich Forderungen bis zum 22.04.2009 berücksichtigt. Oder in den Worten von Kaupthing (sinngemäß übersetzt aus der o.g. Veröffentlichung):
“Gemäß den vorstehend genannten Vorschriften werden die Gläubiger angewiesen, den aufgeschlüsselten Betrag ihrer Ansprüche vom 22.04.2009 abzurechnen”
- Zur Zinsberechnung ggf. später mehr.
- Aktuelle News , Kaupthing Zinsen
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