Rückerstattung von Freundschaftswerbung
Dirk 12. August 2009
Aufgrund der Anfrage eines Mitstreiters, möchte ich hiermit klarstellen, dass wir lediglich dabei unterstützen die Einlage zurück zu bekommen. Nicht ausgezahlte Freundschaftswerbung (bin ich selbst auch betroffen) ist nicht unsere Baustelle. Da muss sich jeder, wenn er es für nötig hält, selbst mit „herumschlagen“.
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- 3 Kommentare
Verständlich der Ärger, aber doch wohl nicht der größte Schadensposten?
Im Zweifelsfall würde ich es auf dem Abwicklungs-Formular von Kaupthing als Einlage geltend machen (seit Datum der betreffenden Mail, die die erfolgreiche Werbung bestätigt – Kopie davon beilegen). Priority beantragen. Begründung (auf Englisch) nicht vergessen.
Mir wurde meine „Belohnung“ zur Freundschaftswerbung (30 EUR) gemeinsam mit der Einlage ausgezahlt. Solange diese dem Konto rechtzeitig (vor Oktober 2008) gutgeschrieben wurde, sollte das also kein Problem darstellen.
Köppi hat auch noch zwei Kunden geworben und Wochen später nach der Freundschaftswerbung gefragt….. in der Antwortemail wurde dies auch von KED bestätigt.
Offensichtlich wurd die Gutschrift aber nicht mehr rechtzeitig vor dem 08.10.08 getätigt…. habe weder ein Schreiben erhalten mit dem ich mein Guthaben (letzter bekannter Saldo war 0,00) hätte anfordern können, noch eine Auszahlung ohne Antrag.
Die Welt ist soooooo ungerecht….. 😉