Update FAQ: Wie melde ich einen Anspruch an?
StefanM 18. November 2009
Nachtrag vom 19.11.09
Nachfolgend die wichtigsten neuen Informationen (siehe auch Jans Kommentar) von mir ins Deutsche übersetzt.
6. Can I claim interest?
The entry into force of Act No. 44/2009, amending Act No. 161/2002, on Financial Undertakings sets a cut-off point for interest and costs on priority claims and unsecured claims. Accordingly, interest and costs on such claims accruing after 22 April will generally be deferred claims.
Das Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 44/2009 … legt einen Stichtag (cut-off point) für Zinsen und Kosten bzgl. deren Status als vorrangige Forderungen und ungesicherte (= allgemeine) Forderungen fest. Dementsprechend sind Zinsen und Kosten, die nach dem 22. April 2009 entstanden sind, grundsätzlich zurückgestellte (= gestundete) Forderungen.
. . .
For interest and costs accrued up to and including 22 April 2009, the Winding-Up Committee’s current opinion is that Icelandic law is not certain as to whether the same level of priority applies to these claims as the claim for the corresponding principal. It is up to each creditor how they put their claim forward.
Bzgl. Zinsen und Kosten, die bis einschließlich 22. April 2009 entstanden sind, ist das Abwicklungs-Komitee der Auffassung, dass die isländischen Gesetze keine eindeutige Auskunft darüber geben, ob auf diese Ansprüche dieselbe Priorität anzuwenden ist wie auf das entsprechende eingezahlte Kapital.
15. Who calculates my claim?
It is up to each creditor to calculate its own claim. The Winding-Up Committee and their team will also calculate the amount that they think you are entitled to. This will be based on the information you provide.
Jeder Gläubiger muss seinen Anspruch selbst errechnen. Das Abwicklungs-Komitee und dessen Mitarbeiter werden den Ihnen nach dessen Auffassung zustehenden Betrag ebenfalls errechnen. Diese Berechnung wird auf den von Ihnen gegebenen Informationen basieren.
. . .
Any creditor can object to the value placed on any claim at these meetings.
Jeder Gläubiger kann auf diesen Versammlungen der festgelegten Forderungshöhe eines jeden einzelnen Anspruchs widersprechen.
. . .
If this does not resolve the disputed claim, it will be referred to the Icelandic courts. Where the Winding-Up Committee proposes a value for a claim at the meeting of creditors and no objection is made, that value is final and no further appeal is available.
Falls auch auf diesen (nachfolgenden) Versammlungen der Streit um den strittigen Anspruch nicht beigelegt werden kann, so wird der Fall den isländischen Gerichten zur Entscheidung vorgelegt. In Fällen, in denen das Abwicklungs-Komitee auf der Gläubigerversammlung einen Vorschlag bzgl. der anzuerkennenden Höhe einer Forderung unterbreitet und gegen diesen Vorschlag kein Einwand vorgetragen wird, dann ist diese Forderungshöhe endgültig und eine Anfechtung ist ausgeschlossen.
– – –
Es gibt einige Updates, die Kaupthing heute veröffentlicht hat. Das für uns relevante Update dürfte nur die FAQ sein.
Ich schaue mal drüber, ob es etwas Wichtiges gibt und werde es dann ggf. hier in deutsch ergänzen. Oder hat schon jemand irgendwo eine deutsche Version gefunden?
Gruß
Stefan
Any claim against Kaupthing Bank must be clearly stated in writing. Please, find below detailed information on how to file a claim.
- Guidelines: How to file a claim – FAQ (pdf) (Updated 18 November 2009)
- Special Notice applicable for bond claims (pdf) (Updated 18 November 2009)
- ISIN codes for Kaupthing bonds (pdf) (Updated 18 November 2009)
The invitation to lodge a claim has also been published in the Official Journal of the European Union, OJ C 192, volume 52, and translated by the European Union (EU) into all 23 official languages of the EU. The notice can be found on pg. 16 in the online edition of the Official Journal, see: here
- Invitation to lodge a claim – English (pdf)
- Invitation to lodge a claim – Icelandic (pdf)
- Invitation to lodge a claim – Japanese (pdf)
All claims must arrive at Kaupthing Bank’s address before midnight 30 December 2009, unless limited exemptions according to Article 118 of the Bankruptcy Act apply.
Please, find the applicable forms for filing claims below and read the instructions on how to file a claim (above) carefully.
- Claim form – Bonds – English (pdf) (Updated 18 November 2009)
- Claim form – Deposits – English (Excel)
- Claim form – Deposits – German (Excel)
- Claim form – Other – English (Excel)
- Claim form – Other – Icelandic (Excel)
If the documentation accompanying a claim submitted is in a language other than Icelandic or English, a translation into either of these languages must also be included.
- Aktuelle News
- 3 Kommentare
Habe es mal überflogen.
http://www.kaupthing.com/lisalib/getfile.aspx?itemid=20558
Neben einer Menge über Anleihen (=bonds) gibt es auch erstmals was über Zinsen als mögliche priority claims. Liest man hier etwa mit? 😉
zu Jan’s Vermutung:
Zumindest liegen dem WuC ja bereits einige Forderungsschreiben mit Jans Begründung vor. Habe ja selbst einige davon erstellt bzw. bei der Erstellung mitgeholfen.
Und es ist ja durchaus möglich, dass die Herrschaften vom WuC auch schon die Begründung gelesen haben.
Zudem werden diverse Anfragen beim WuC vielleicht auch das eine oder andere dort bewirkt haben . . .
Werde mal die fettgedruckten Absätze übersetzen und in den Artikel einfügen.
Gruß
Stefan
Weil’s hier thematisch auch passt:
Übrigens zum Thema “Soll ich per Einschreiben schicken?” noch folgender Hinweis der Bank:
S. 2, Absatz 3 von http://www.kaupthing.com/lisalib/getfile.aspx?itemid=20558
Sinngemäß übersetzt:
Falls Sie eine Kopie Ihres Anspruchs wünschen, die mit einem Datums-/Zeitstempel versehen und an Sie zurückgesandt werden soll, sollten Sie eine Extra-Kopie Ihres Anspruchs beilegen. Diese legen Sie – zusammen mit einer Erklärung, in der Sie um Rücksendung einer Kopie mit Eingangsstempel bitten – einem an Sie selbst adressierten, frankierten Rückumschlag bei. Das Abwicklungskomitee wird keine Kopie eines Anspruchs oder andere Beweise zur Verfügung stellen, dass ein Anspruch zu der Zeit erhalten wurde, als der Anspruch zugestellt wurde.
Die Erklärung/Statement könnte man folgendermaßen formulieren:
“Please return the copy of my claim form attached in the postage paid envelope with a date/time stamped on the copy to me.”
Das ist sicher die beweisrechtlich bessere Variante als ein Einschreiben mit Rückschein. Da kann man das Geld für’s Einschreiben besser in den frankierten Rückumschlag investieren.
http://www.deutschepost.de/dpag?skin=lo&check=no&lang=de_DE&tab=1&xmlFile=link1015338_1007753
http://kaupthing-edge.helft-uns.de/2009/10/29/musterforderungsschreiben-an-das-winding-up-committee-mit-zinsrechner-und-allen-anlagen/#comment-4739