Zinsen
Kalle 14. Dezember 2009
Mir fehlen für die Geltendmachung meiner Zinsforderung sämtliche Kontoauszüge, da das Konto nur per Internet geführt wurde.
Was kann ich da machen?
- Aktuelle News , Kaupthing Zinsen
- 6 Kommentare
Kalle 14. Dezember 2009
Mir fehlen für die Geltendmachung meiner Zinsforderung sämtliche Kontoauszüge, da das Konto nur per Internet geführt wurde.
Was kann ich da machen?
Du musst angemeldet sein, um kommentieren zu können.
Du hast ja hoffentlich noch die Kontoauszüge deines Referenzkontos vom letzten und diesem Jahr. Daran siehst du ja, wann du Überweisungen zu Kaupthing bzw. von Kaupthing zurück auf’s Referenzkonto getätigt hast. Insofern hast du Belege, die du mit Übersetzungen versehen kannst (siehe hier und Anlage 3.x für Übersetzungshilfen im Paket von StefanM). Alles andere als die konkreten Überweisungen würde ich schwärzen (siehe hier).
Unser gesammeltes Wissen zum Thema „Anmeldung von (Zins-)Ansprüchen“:
http://kaupthing-edge.helft-uns.de/was-kann-ich-tun/abwicklungsverfahren-anmeldung-von-zinsforderungen/
Wer kommt denn bitte für die Zinsen der Gelder auf, die zwa rim Oktober 2008 durch einen Überweisungsauftrag von Kaupthing abflossen, welche aber von der DZ-Bank eingefroren wurde? Falls sich da überhaaupt jemand zuständig fühlt.
Danke
Zum einen habe ich von mehreren Konten Gelder zur Kaupthing überwiesen. Ein Teil dieser Konten existiert nicht mehr und damit auch keine Online-Kontoauszüge und Rücküberweisungen werden immer ohne Absenderbank gutgeschrieben. Ja, ich ahbe das Konto sehr intensiv genutzt. Also wie soll man ohne die Original-Kontoauszüge die Ein- und Auszahlungen belegen?
Für die Gelder, die VON Kaupthing überwiesen wurden, aber nicht mehr ankamen, kommt Kaupthing auf. Denn diese Gelder haben das Konto rechtlich nicht verlassen (siehe hier) und sind folgerichtig auch von Kaupthing in der Rückzahlungsaktion im Juni/Juli 2009 zurückgezahlt worden.
Mindestens die Überweisungen hin zu Kaupthing sind aus den Kontoauszügen belegbar, nämlich durch die (ehemalige) BLZ 500 304 00 von Kaupthing Edge Deutschland.
Und schließlich gibt es noch die Kontostandsinformation von Kaupthing vom November 2008 (siehe hier), die ALLE Kaupthing-Kunden mit Restguthaben bekommen haben (Übersetzung mithilfe Anlage 3.x aus dem Paket von StefanM möglich).
Noch einmal für alle: Doch – auch diejenigen, die am 08. und 09.10.2008 vergeblich versucht haben, ihr Geld abzuziehen, haben eine Kontostandsinformation erhalten.
Diese war sogar in gesonderter Form (siehe Anlage 3.x im Paket von StefanM und hier).
Es wurden noch einmal zwei Fragen in jeweils einem Artikel gestellt. Der Übersichtlichkeit halber habe ich die Fragen hier zusammen gefasst:
Frage:
Antwort:
Siehe das Dokument „7 AGB German law applies – 2008-08-14 – II 11 12, III 6(1), VIII 13, IX 10 11 v1.0.doc“ im Paket von StefanM:
http://kaupthing-edge.helft-uns.de/2009/12/11/update-7-musterforderungsschreiben-an-das-winding-up-committee-mit-zinsrechner-und-allen-anlagen/
Frage:
Antwort:
Siehe Absatz 9 in der Argumentationshilfe hier und das Dokument „6 Interest starts on 1st day – KED FAQ Fragen 22 & 23 v1.0.doc“ im Paket von StefanM hier