Jan 17. August 2010
k.o.pthing ist einer der führenden Köpfe aus dem Aktionskomitee unserer Nachbarn. Er war kürzlich erneut in Island und hatte Gelegenheit mit einigen Personen zu reden, die in Island am Kaupthing-Insolvenzverfahren beteiligt sind. Daher wäre es natürlich interessant gewesen, ein paar Schlüsseldaten zum Verfahren zu erfahren.
Aus diesem Artikel hier hat sich eine rege Diskussion ergeben (siehe schon dort). Dieser Artikel dient der Zusammenfassung. Leider erwies sich k.o.pthing als schwieriger Gesprächspartner, da er (auch auf präzise Nachfragen) wenig zur Sache beitragen konnte und stattdessen ausschweifend Unwichtigkeiten diskutierte. Dadurch wurde das Thema unübersichtlich. Ich fasse daher das Wesentliche, das unsere Leser interessieren könnte, zusammen – aufgrund der genannten Schwierigkeiten allerdings ohne Gewähr! Die Infos beziehen sich auf Einsprüche gegen die Entscheidung des Winding-up Committees, Zinsansprüche nicht als Priority Claims, sondern als gewöhnliche Insolvenzforderungen einzustufen.
1. Das Winding-up Committee hat zusammen mit zwei isländischen Anwälten Gerichtsverfahren hinsichtlich der deutschen Kaupthing-Edge-Sparer eingeleitet:
Bei den Anwälten handelt es sich um die beiden bislang einzigen mit Kaupthing-Edge-Deutschland-Fällen betreuten isländischen Anwälten. Insgesamt werden 13 Fälle an das isländische Bezirksgericht weitergeleitet, davon sind wohl 5 Fälle Musterverfahren (siehe unter 2.). Zwei der Musterverfahren werden von einem beim Obersten Gericht zugelassenen Anwalt im Auftrag einer deutschen Rechtsschutzversicherung vertreten. Drei der Musterverfahren betreffen foren-city-Nutzer und werden von einem anderen Anwalt vertreten. Beide Anwälte haben vollkommen selbständig und unabhängig von foren-city die Musterverfahren eingeleitet und eigene Begründungen eingereicht. Eine frühzeitige Anbindung an diese Verfahren hat das foren-city-Aktionskomitee nicht geschafft, weshalb das Verfahren unter 1. in Begründung und Verfahren von den Vorhaben unter 3. bisher unabhängig geblieben ist. Inzwischen versucht das foren-city-Management, eine Abindung an die angelaufenen Musterverfahren nachzuholen bzw. eigene Musterverfahren zu starten (siehe unter 3.) Ob die Verfahren der drei foren-city-Mitglieder vom foren-city-Spendenkonto (oder über Rechtsschutzversicherungen oder ganz auf eigene Rechnung) finanziert werden, teilte k.o.pthing trotz Nachfrage nicht mit. Zum zeitlichen Ablauf der in die Wege geleiteten Musterverfahren (Zitat k.o.pthing): ,,Es gibt Mitte September ein Hearing vor Gericht, dann bekommt der Klägeranwalt eine Frist von drei Wochen für seine Begründung, dann bekommen die WuC-Anwälte weiter drei Wochen zur Beantwortung, dann erfolgt einige Zeit später die erstinstanzliche Entscheidung, dann die Weiterleitung zur Revision.“
2. In allen Verfahren geht es v.a. um die Frage, welchen Rang die Zinsforderungen derjenigen erhalten, die Einspruch eingelegt haben. Möglicherweise profitieren bei einem Erfolg dieser Musterverfahren alle Einspruchsgläubiger (egal, welches Antragsverfahren sie gewählt haben). k.o.pthing antwortete zu diesem Punkt ausweichend, sodass er hier nichts konkret Zielführendes beisteuern konnte. Endgültige Gewissheit wird man erst nach einem endgültigem Urteil (voraussichtlich in einigen Jahren) haben.
3. k.o.pthing und sein foren-city-Zentralkomitee versuchen darüber hinaus Folgendes: In ihrer Begründung hatten die foren-city-Macher nicht nur unsere Argumentationshilfe kopiert, sondern zusätzlich einige Eigenheiten ergänzt. Jedenfalls wollen die foren-city-Macher ,,ihre“ Begründung (d.h. die Kopie unserer Begründung plus foren-city-Eigenheiten) ebenfalls zu Musterverfahren machen – entsprechendes gilt für Fälle von DZ-Bank-Betroffenen und Festgeld-Anlegern, die angeblich von den laufenden Verfahren nicht erfasst sind (siehe dazu im Einzelnen foren-city-Rundmail 28). Für diese Verfahren gilt vorrangig die aktuelle Großspendenaktion von foren-city. Falls bei dieser noch Geld übrig bleibt, sollen zur Sicherheit noch ein bis zwei Verfahren durchgeführt werden, die sich speziell auf die auf unserer Seite bereitgestellte Argumentationshilfe beziehen. Eine – zumindest vorläufig – benötigte Spendenhöhe teilte k.o.pthing nicht mit, es geisterten zu Beginn der Aktion einmal ,,erhebliche Kosten im fünfstelligen Bereich“ durch den Raum. Zur Erklärung: Das Verfahren unter 3. ist nicht an das unter 1. angebunden, obwohl foren-city sich einst im Juli 2009 einer engen ,,Zusammenarbeit“ mit dem anderen Anwalt rühmte und dafür bereits Spenden gesammelt hatte, obwohl der andere Anwalt foren-city-Mitglieder vertritt und obwohl k.o.pthing als Vertreter zahlreicher Sparer auf der Gläubigerversammlung im Januar 2010 in Island war. k.o.pthing hat in dieser Hinsicht ein Versäumnis bestritten und pauschal erklärt, es laufe alles nach Plan. Dies mag jeder für sich bewerten. Warum das Verfahren unter 3. jetzt noch gebraucht wird, obwohl es bereits Musterverfahren gibt (siehe 1.), deutete k.o.pthing nur an: Vermutlich geht es darum, bestimmte, vom foren-city-Zentralkomitee erdachte Besonderheiten ebenfalls per Musterverfahren klären zu lassen (dieser Eindruck erhärtet sich nach der foren-city-Rundmail 28). Im Übrigen enthalte ich mich an dieser Stelle einer Bewertung über die Sinnhaftigkeit einzelner oder aller unter 3. geplanten Schritte – diese bewerte ebenfalls jeder für sich.
Fazit: Da k.o.pthing weder das Verfahren noch seine Vorgehensweise transparent erklären konnte, gebe ich an dieser Stelle keine Empfehlung für die foren-city-Aktivitäten ab. Wer hinsichtlich seiner Zinsen bis zum Äußersten und wirklich sicher gehen möchte, der wende sich am besten an einen der isländischen Anwälte oder an eine mit Kaupthing-Edge-Fällen bereits befasste deutsche Kanzlei… Die Kontaktdaten des beim Obersten Gerichts zugelassenen, deutschsprachigen isländischen Anwalts (siehe 1.) will k.o.pthing nicht nennen. Die Kontaktdaten des anderen isländischen Anwalts (siehe 1.) findet man hier. Wer kein Geld und keinen Aufwand für seinen Einspruch mehr investieren möchte, sollte einfach abwarten, wie die laufenden Musterverfahren (siehe 1. und 2.) ausgehen…