StefanM 2. Februar 2011
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Aufgrund der aus meiner Sicht hohen Wichtigkeit dieser Veröffentlichung habe ich mich dazu entschlossen (vorübergehend) aus meinem Kaupthing-Ruhestand zurückzukehren.
Hallo Jan: Wie siehst Du das Ganze als Jurist? Deine Meinung wäre mir sehr wichtig.
Deutsche Übersetzung von StefanM vom 02.02.2011 (wie immer ohne Gewähr)
Im Anschluss an die Gläubigerversammlung vom 29. Januar 2010 hat das Winding-up Committee der Kaupthing Bank hf. gemäß dem in Kapitel XVII des Insolvenzgesetzes Nr. 21/1991 vorgeschriebenen Verfahren die Gläubiger zu den settlement meetings eingeladen.
Anmerkung des Übersetzers: Diese Einladungen zu Versammlungen mit dem Ziel eine Einigung herbeizuführen erfolgten nur per (Internet-)Veröffentlichung – nicht per Briefpost – und waren an alle Gläubiger gerichtet, die Widerspruch eingelegt hatten oder mit der Entscheidung des Winding-up Committees nicht einverstanden waren.
Bitte beachten Sie, dass – wenn ein Gläubiger, der gegen eine Entscheidung des Winding-up Committees Widerspruch eingelegt hat, zum settlement meeting nicht erscheint – das Winding-up Committee aufgrund der Vorgaben des Insolvenzgesetzes Nr. 21/1991 den Fall zur Entscheidung an das Bezirksgericht von Reykjavik abgeben muss. Falls der Gläubiger bei der Verhandlung seines Falles vor Gericht auch nicht erscheint, wird sein Widerspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen und der entsprechende Gläubiger kann vom Gericht zur Zahlung von Gerichts- und Anwaltskosten an Kaupthing Bank hf. sowie an andere Gläubiger verurteilt werden. Sämtliche der Kaupthing Bank hf. zugesprochenen Kosten werden bei den entsprechenden Gläubigern eingetrieben werden.
Die Abweisung eines Widerspruchs durch das Bezirksgericht aufgrund der Tatsache, dass der entsprechende Gläubiger nicht vor Gericht erschien, führt zudem zu dem Ergebnis, dass das Winding-up Committee diesen Fall als abgeschlossen betrachtet. In den vergangenen Wochen wurden dem Winding-up Committee in einer größeren Anzahl von abgewiesenen Klagen bzw. Widersprüchen bereits die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten zugesprochen und das Winding-up Committee hat bereits damit begonnen, diese Kosten einzutreiben.
Es ist daher wichtig, dass jeder Gläubiger in Hinblick auf das oben Gesagte seinen Widerspruch überdenken sollte.
Das Winding-up Committee möchte noch betonen, dass alle settlement meetings in isländischer Sprache abgehalten werden.
ENDE DER VERÖFFENTLICHUNG
Hier das Original:
01.February 2011
General notice on disputed claims
Since the Creditors’ Meeting on 29 January 2010 the Winding-up Committee of Kaupthing Bank hf. has been inviting creditors to settlement meetings in compliance with the procedure set out in chapter XVIII of the Bankruptcy Act no. 21/1991.
Attention is drawn to the fact that if a creditor who has objected to a decision by the Winding-up Committee does not attend the settlement meeting, the Winding-up Committee must, in accordance with the Articles of the Bankruptcy Act no. 21/1991, refer the dispute to the District Court of Reykjavik for resolution. If a creditor fails to make an appearance before the District Court when his case is filed, the case will most likely be dismissed and the relevant creditor may be ordered, by the Court, to pay Kaupthing Bank hf. and/or another creditor’s legal costs. All legal costs awarded to Kaupthing Bank hf. by the courts will be collected from the relevant creditors.
The dismissal of a disputed case by the District Court where a creditor fails to make an appearance would also result in the decision by the Winding-up Committee on the respective claim being considered final. In the last few weeks, the Winding-up Committee has been awarded legal costs in a number of dismissed cases and has begun collecting these costs.
It is important that creditors review their objections in light of the above.
The Winding-up Committee would also like to emphasize that all settlement meetings are held in Icelandic.
Quelle: http://www.kaupthing.com/Pages/4271?NewsID=4398
Gruß
Stefan