Einspruchsgläubiger erhalten bis zum 22.04.2009 aufgelaufene Zinsen
Jan 25. November 2011
Unglaublich! Was lange währt, scheint am Ende doch noch Zinsen zu bekommen!
Das Winding-up Committee (zur Erinnerung: Insolvenzverwalter der Kaupthing Bank) hat massenhaft Bescheide verschickt. Darin erkennt es die Vorrangigkeit der Zinsforderungen an, die bis zum 22. April 2009 aufgelaufen sind. Heißt: Wer solch einen Bescheid bekommt, kann mit der Bezahlung eines großen Teils seiner Forderung rechnen. Diese Forderung wird (wie schon unsere Einlagen) vorrangig vor allen anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse bezahlt!
Tja, da scheint sich die ganze Arbeit, die wir uns vor eineinhalb Jahren noch HIER gemacht haben, doch noch zu lohnen. 🙂 Insbesondere mit der Argumentationshilfe, die viel Mühe gemacht hat, lag ich nicht schlecht. Vielleicht spezialisiere ich mich ja doch noch auf isländisches Insolvenzrecht. 😉
An dieser Stelle geht auch ein großer Dank an unsere Nachbarn von Ex-foren-city, deren Hartnäckigkeit – trotz mancher Irrwege – letztlich (zusammen mit ihren guten isländischen Anwälten) viel zum Gelingen beigetragen hat. Ein ehrlicher Glückwunsch von dieser Stelle aus!
P.S.: Wann die Zinsen ausgezahlt werden, ist nicht bekannt, das kann noch eine Zeit dauern. Wer mit dieser Einstufung noch unzufrieden ist, kann bis zum 14.12.2011 auf bekanntem Wege wiederum Einspruch beim Winding-up Committee einlegen.