Offene, nach Art. 113 eingestufte Zinsforderungen von Kaupthing-Kleingläubigern werden durch Vergleich ebenfalls zu 100% ausgezahlt werden
Jan 14. November 2015
… Dies melden erfreulicherweise die Kollegen aus dem Selbsthilforum, die uns hier diese Nachricht mitgeteilt haben.
Die Nachricht lautete im Original wie folgt:
Kaupthing hat am Wochenende [Anmerkung Jan: Gemeint war anscheinend das um den 24.10.] den Vergleichsvorschlag (Composition) für alle Betroffenen zugänglich gemacht.
Über diesen wird auf einer -letzten?- Gläubigerversammlung am 24.11.2015 abgestimmt.Der als Bestandteil der Composition vorgesehene Sockelbetrag (De-Minimis-Payment) ist in der Tat nun so hoch (4,6 Millionen ISK, ca. 27.000 € [Anmerkung Jan: Gemeint ist offenbar pro Person] ), dass wohl alle nach §113 beschiedenen Kaupthingsparer bei Zustimmung der Versammlung ihre anerkannten Zinsansprüche zu 100% ausgezahlt bekommen.
Weitere Informationen und Hinweise, was nach Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Composition getan werden muss um die Auszahlung zu erhalten, finden sich auf der gesicherten Creditors Website auf kaupthing.com [Anmerkung Jan: Hier ist der Link dazu.]
Hier bekommt jeder Gläubiger seit gestern zielgerichtet (ausschließlich) die Seitenbereiche angezeigt, die für seine Gläubigergruppe relevant sind.
Fest steht jedenfalls, dass ohne Registrierung und die Angabe relevanter Informationen dort niemand eine Auszahlung erhalten wird.Wenn die Zugangsdaten zu dieser Seite nicht mehr vorhanden sind, finden sich auf der Kaupthing-Website Angaben, was zu tun ist. [Anmerkung Jan: Der Link findet sich hier.]
Weitere Infos gibt es bei den Kollegen drüben im Forum hier, hier, hier und v.a. auch HIER.